Ein vierbeiniger Inspektionsroboter in gelb-schwarzer Lackierung geht eine feste Route durch einen Hallengang; links Rohrleitungen und ein gelbes Gelaender, rechts Schaltschraenke und Rammschutz, auf dem Boden eine gelbe Markierung.

Roboterhunde · Modellporträt

Boston Dynamics Spot: Was das Datenblatt hergibt — und was es offenlässt

Stand 7. September 2026 · Lesezeit 14 Minuten · Modellporträt

Kurz gesagt: Spot ist ein vierbeiniger Inspektionsroboter, den Boston Dynamics im Verkauf führt — nach Herstellerangaben mit über 1.500 Geräten in Kundenhand. Mechanisch und elektrisch liegt viel fest: 14 kg Nutzlast, eine Montagefläche von 850 × 240 × 270 mm mit M5-T-Nut-Schienen, zwei DB25-Anschlüsse und ungeregelte 35 bis 58,8 V mit 150 W je Anschluss. Offen bleibt, was um das Gerät herum steht: Ladepunkt, Auswerteebene, Schulung, Standortbewertung und Servicevertrag stehen auf der Produktseite mit je einer Zeile, und ob sie zum Gerät gehören oder gesondert zu beziehen sind, sagen die geprüften Quellen nicht. In den geprüften Herstellerquellen findet sich außerdem kein Preis, kein Wartungsintervall und kein Lärmwert. Für eine feste Strecke mit wiederkehrenden Ablesungen lohnt die Prüfung — sie führt allerdings auf fünf Fragen an den Vertrieb und nicht auf fünf Datenblattwerte.

Steckertyp, Spannung, Watt — und wo die Auskunft aufhört

Nahaufnahme des Roboterrückens: auf Aluminiumschienen sitzt ein zylindrischer Laserscanner, dahinter eine Werkstatt mit Werkbänken.
Der Aufbau sitzt auf Schienen, die Versorgung läuft über die Anschlüsse darunter. Welcher Pin welche Funktion trägt, steht nicht auf der Produktseite. KI-generierte Illustration (Symbolbild). Keine authentische Aufnahme des genannten Produkts oder Unternehmens.

Auf Ihrem Rundgang stehen Manometer, die jemand ablesen muss, Lager, die jemand hören muss, und eine Wärmebildkamera, die jemand tragen muss. Zweimal am Tag, bei jedem Wetter. Fragt die Werkleitung nach einem laufenden Roboter, kommt die technische Neugier erst an zweiter Stelle. Zuerst steht die Frage, ob Ihr eigener Sensorkopf daraufpasst und woher er Strom bekommt.

Bei diesem Gerät steht die Antwort im Datenblatt. Sie steht tief in der Technik. Für die Nutzlastmontage nennt der Hersteller den Steckertyp „Connector DB25 (2 ports)“ und die Versorgung mit „Unregulated DC 35-58.8V, 150W per port“. Daran lässt sich ein eigener Aufbau prüfen, bevor der erste Termin beim Vertrieb steht.

Eine Zeile weiter hört die Auskunft auf. Unter „Integration“ führt die Seite „Available software API and hardware interface control document“ — eine Software-Schnittstelle und ein Schnittstellen-Definitionsdokument für die Hardware, beides als verfügbar bezeichnet. Welcher Pin des DB25 welche Funktion trägt, steht dort nicht, denn das ist der Inhalt genau dieses Dokuments. Die Belegung, die ein Integrator zuerst braucht, liegt damit hinter einer Anfrage.

Ein eigenes Porträt trägt der Humanoid desselben Herstellers. Dort stehen Unternehmenslinie und Forschungsstrategie. Hier geht es allein um dieses eine Gerät — um Anschluss, Takt und Organisation.

Was auf den Rücken passt und was ihn speist

Redaktionelle Grafik: fünf Felder nennen maximal 14 Kilogramm, eine Montagefläche von 850 mal 240 mal 270 Millimetern, M5-T-Nut-Schienen, zwei DB25-Anschlüsse und eine ungeregelte Versorgung von 35 bis 58,8 Volt mit 150 Watt je Anschluss.
Zwei Grenzen begrenzen den Aufbau unabhängig voneinander: 14 kg und 150 W je Anschluss, bei ungeregelten 35 bis 58,8 V. Werte der Produktseite des Herstellers, abgerufen am 7. September 2026. KI-generierte Illustration (Symbolbild). Die dargestellten Werte stammen aus den im Quellenblock genannten Belegen; die Gestaltung ist redaktionell.

Zwei Grenzen stehen im Abschnitt „PAYLOAD MOUNTING“, und welche zuerst greift, hängt an Ihrem Sensorkopf. Die Masse gibt der Hersteller mit maximal 14 kg an. Die Montagefläche misst 850 × 240 × 270 mm. Befestigt wird auf M5-T-Nut-Schienen.

Die zweite Grenze ist elektrisch. Je Anschluss nennt die Seite 150 W, und die Spannung führt sie ausdrücklich als ungeregelt: 35 bis 58,8 V Gleichspannung. Ungeregelt heißt, dass die Spannung mit dem Ladezustand wandert und Ihr Aufbau diesen Bereich selbst verkraften muss. Eine Summe über beide Anschlüsse nennt die Seite nicht. Ein Wärmebildkopf mit eigener Rechnereinheit kann deshalb an der Wattgrenze scheitern, obwohl er die 14 kg nie ausreizt.

Über die Freigabe im Freien entscheiden zwei weitere Zeilen. Die Schutzart gibt der Hersteller mit IP54 an, die Betriebstemperatur mit −20 °C bis 55 °C. IP54 ist keine Ex-Schutz-Angabe.

Angabe Wert Fundstelle (Produktseite des Herstellers, abgerufen 07.09.2026)
Nutzlast, maximal 14 kg Zeile „Max Weight“
Montagefläche 850 × 240 × 270 mm Zeile „Mounting Area“
Befestigung M5-T-Nut-Schienen Zeile „Mounting Interface“
Anschluss zwei DB25 Zeile „Connector“
Versorgung ungeregelt 35–58,8 V, 150 W je Anschluss Zeile „Power Supply“
Integration Software-Schnittstelle und Schnittstellen-Definitionsdokument, als verfügbar bezeichnet Zeile „Integration“
Masse mit Akku 33,8 kg Zeile „Net Mass/Weight (Spot with battery)“
Höchstgeschwindigkeit 1,6 m/s Zeile „Max Speed“
Steigung, Stufenhöhe ±30°, 300 mm Zeilen „Max Slope“, „Max Step Height“
Schutzart IP54 Zeile „Ingress Protection“
Betriebstemperatur −20 °C bis 55 °C Zeile „Operating Temp.“
Geländeerfassung 360° horizontal, 4 m, über 2 Lux; Kollisionsvermeidung hält Abstand zu unbewegten Objekten Abschnitt „TERRAIN SENSING“
Verbindung WLAN 2,4 und 5 GHz b/g/n, Ethernet Abschnitt „CONNECTIVITY“
Akku 564 Wh, 5,2 kg, 324 × 168 × 93 mm Abschnitt „BATTERY“

Der Takt: was der Akku hergibt und was die Fußnote dazu sagt

Redaktionelle Grafik: durchschnittlich 90 Minuten Laufzeit, 180 Minuten Standby, 60 Minuten Laden; die Fußzeile hält fest, dass die Laufzeit mit Nutzlast und Umgebung variiert.
Die 90 Minuten sind ein Durchschnittswert des Herstellers und gelten unter seinem eigenen Vorbehalt: „Runtime may vary depending on payloads and environmental factors.“ KI-generierte Illustration (Symbolbild). Die dargestellten Werte stammen aus den im Quellenblock genannten Belegen; die Gestaltung ist redaktionell.

Der Akku ist bei diesem Gerät eine Betriebsgröße und keine Randzeile. Er wiegt nach Herstellerangabe 5,2 kg und fasst 564 Wh.

Die Laufzeit gibt der Hersteller mit durchschnittlich 90 Minuten an und stellt sie in derselben Tabelle unter den Vorbehalt „Runtime may vary depending on payloads and environmental factors“. Der Vorbehalt ist keine Höflichkeitsformel, denn Nutzlast und Umgebungsbedingungen sind genau die beiden Größen, die Sie verändern, sobald ein eigener Sensorkopf auf die Schienen kommt. Als Standby-Zeit nennt die Seite 180 Minuten, als Ladezeit 60 Minuten.

Die Zahlen stehen nebeneinander, und die Quelle verbindet sie nicht. Wie viele Runden daraus an einem Tag werden, hängt an Streckenlänge, Akkuzahl und Ladeort. Eine Rechnung daraus wäre unsere, nicht ihre. Bei einem anderen Vierbeiner liegt diese Rechnung offen: die offene Telemetrie einer Marathonfahrt ist veröffentlicht, und die vielzitierten 67 Kilometer erweisen sich darin als Hochrechnung für gerade Strecke.

Hier steht die erste offene Frage. Der Hersteller wirbt mit dem Satz „Spot can operate without interventions — autonomously charging, dynamically replanning around new obstacles, and self-righting if it falls“ und führt das autonome Laden damit als Fähigkeit. Wie der Ladepunkt aussieht, welche Anschlussleistung er braucht und ob er zum Gerät gehört, sagen die geprüften Quellen nicht. Für einen Gang ohne Bediener hängt daran das Betriebskonzept.

Was das Gerät von Licht, Funk und Netz verlangt

Ob Ihre Strecke befahrbar ist, entscheidet sich an vier Zeilen unter „TERRAIN SENSING“ und zwei unter „CONNECTIVITY“.

Das horizontale Sichtfeld gibt der Hersteller mit 360° an, die Reichweite mit 4 m, den Lichtbedarf mit über 2 Lux. Zwei Lux sind wenig. Ein Kesselhaus ohne jede Beleuchtung liegt trotzdem darunter.

Die vierte Zeile trägt die Einschränkung, auf die es ankommt: „Collision Avoidance maintains set distance from stationary objects“. Die Kollisionsvermeidung hält Abstand zu unbewegten Objekten. Ein fahrender Stapler, ein schwenkender Kranhaken, ein Kollege um die Ecke — davon spricht diese Zeile nicht, und ein Konzept, das sie darauf ausdehnt, stützt sich auf eine Annahme.

Bei der Verbindung nennt die Seite WLAN in 2,4 und 5 GHz nach b/g/n sowie Ethernet. Mehr steht dort nicht. Was das für eine Strecke über den halben Werksbereich bedeutet, hängt an Ihrer Abdeckung; dazu sagen die geprüften Quellen nichts.

Drei Messarten aus vier Einträgen

Vierbeiniger Inspektionsroboter in gelb-schwarzer Lackierung geht durch eine Prozessanlage mit Edelstahlrohren, blauen Absperrarmaturen und Manometern.
Der Hersteller nennt drei Messarten und einen Routinegang. Ob ein Zeigerinstrument abgelesen wird, steht in keiner der vier Zeilen. KI-generierte Illustration (Symbolbild). Keine authentische Aufnahme des genannten Produkts oder Unternehmens.

Der Hersteller sortiert seine Inspektionsanwendungen im Navigationsblock der Produktseite. Dort stehen vier Einträge: „Thermal — Detect hotspots and thermal anomalies“, „Visual — Perform visual inspections and integrate computer vision“, „Acoustic — Listen for air leaks and other noise anomalies“ und „Perimeter — Automate routine health and safety checks“.

Drei davon beschreiben eine Art zu messen. Der vierte ist ein Routinegang. Dass wir sie so trennen, ist unsere Einordnung und keine Überschrift der Quelle.

Für Ihren Gang ist die Deckung damit teilweise. Wärmebilder und Sichtprüfung stehen in den ersten beiden Zeilen. Das Abhören von Lagern und Ventilen fällt unter die dritte, die ausdrücklich auch andere Geräuschauffälligkeiten nennt und nicht allein Druckluftleckagen. Ob ein Zeigerinstrument abgelesen wird, steht in keiner der vier Zeilen.

Den vorgesehenen Einsatz beschreibt der Hersteller für die Energiewirtschaft: „Plan and create autonomous operator rounds, monitor remote facilities, or perform inspections in energized, radioactive, or otherwise hazardous areas.“ Ob es Ihr Gang ist, entscheidet Ihre Punkteliste.

Wo die Daten landen

Ein Rundgang erzeugt Bilder, Wärmebilder und Tonaufnahmen, und irgendwo muss das ausgewertet werden. Der Hersteller führt dafür ein eigenes Produkt.

„Orbit is a window into your robotic world—a unified ecosystem to manage your facility, Spot fleet, and industrial inspections“, schreibt die Produktseite. Dass Orbit ein eigenes Produkt ist, ist unsere Einordnung; die Seite führt es unter eigener Überschrift und mit eigenem Aufruf.

Was sie nicht sagt: ob Orbit zum Gerät gehört, gesondert zu beziehen ist oder für einen automatisierten Gang vorausgesetzt wird. Daneben steht ein Navigationseintrag „Extras — Add-ons and accessories“. Damit ist die zweite offene Frage benannt, und sie betrifft weniger die Technik als das Budget: Wer liest die Auswertung, und unter welchem Vertrag?

Wen der Hersteller für Bedienung und Instandhaltung nennt

Die Produktseite führt fünf Stellen, jede mit einer einzigen Leistungszeile: „Customer Success“, „Integration Services — Evaluate your facilities and implement a tailored solution“, „Spot Care — Ensure long term reliable service with Spot“, „Support Center — Review documentation and connect with expert support“ und „Boston Dynamics University — Access training to build and certify your skills“. Daneben steht eine Dokumentationsstelle, „Development Documentation“.

Die Seite beschreibt diese Stellen mit je einem Satz. Umfang, Fristen und Kosten nennt sie zu keiner. Damit bleiben drei Fragen offen, die später in einem Beschaffungsantrag stehen: Was leistet die Standortbewertung, was deckt der Servicevertrag ab, und was kostet die Schulung an Dauer, Ort und Geld?

Für einen Betrieb mit Schichtplan ist die dritte die unangenehmste, denn sie bindet Personal. Ob eine Schulung vorausgesetzt wird oder ein Angebot ist, sagt die Seite nicht. Wie sich Erreichbarkeit, Ersatzteile und Stillstandszeiten in Deutschland beurteilen lassen, ordnet unser Beitrag zu Betrieb und Service in Deutschland ein.

Der Fehler auf der Herstellerseite

Ein Datenblatt ist ein Dokument, kein Messprotokoll. Dieses hier führt den Beweis selbst.

In der Zeile „Length“ steht „110mm (43.3 in)“. Beide Angaben sollen dasselbe Maß beschreiben, doch 43,3 Zoll sind rund 1.100 Millimeter. Die Zoll- und die Millimeterangabe widersprechen einander um den Faktor zehn; maßgeblich ist die Zollangabe, denn allein sie passt zu den übrigen Maßen. Bei der Breite steht „500 mm (19.7 in)“, bei der voreingestellten Gehhöhe „610 mm (24.0 in)“ — dort stimmen die Paare.

Bemerkenswert ist weniger der Zahlendreher als seine Haltbarkeit. Wir haben die Produktseite am 31. August, am 6. September und am 7. September 2026 abgerufen; alle drei Fassungen tragen denselben Hash, die Seite ist in diesem Zeitraum unverändert geblieben. Daraus folgt eine schlichte Arbeitsregel: Jedes Maß, an dem eine Durchfahrt oder eine Tür hängt, wird am Gerät nachgemessen.

Was in den geprüften Quellen nicht steht

Fünf Angaben, die in einem Beschaffungsantrag je eine eigene Zeile bekommen, fehlen. In den geprüften Herstellerquellen findet sich kein Preis; der Vertriebskontakt ist der einzige dort genannte Weg. Geprüft wurden die Produktseite und der Herstellershop, beide am 7. September 2026 — der Shop führt ausschließlich Merchandise, von der Plüschfigur bis zu den Socken.

Ebenfalls nicht angegeben sind auf diesen Seiten ein Wartungsintervall, ein Lärmwert und Ersatzteilpreise. Das ist eine Aussage über die veröffentlichten Unterlagen. Über die Maschine sagt sie nichts.

Die fünfte Lücke ist eine Anschrift in der Union. Soweit das Gerät unter einen der in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannten Rechtsakte fällt, verlangt die Verordnung, dass Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke eines in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteurs samt Kontaktdaten einschließlich Postanschrift auf dem Produkt, seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben sind; die Prüfhandlung besteht darin, an diesen vier Orten nachzusehen. Ob dieses Gerät unter einen dieser Rechtsakte fällt, sagen die geprüften Quellen nicht, und das Gerät samt Begleitpapieren lag uns nicht vor. Welche Rollen die Verordnung den Wirtschaftsakteuren zuweist, entfaltet unser Beitrag zu Messevorführung und Marktkonformität.

Wo Sie ein Gerät dieser Klasse beziehen und worauf beim Kauf zu achten ist, klärt unsere Kaufberatung zu Roboterhunden. Dieser Beitrag nennt keinen Weg zum Kauf.

Ob es in Deutschland ankommt

Der Beitrag antwortet mit einem Befund über die Quellen. Nicht über den Markt.

In den geprüften Herstellerquellen findet sich weder ein deutscher Vertriebspartner noch ein deutscher Anwender. Der Suchraum war eng: die Produktseite und der Herstellershop, beide am 7. September 2026. Händlerverzeichnisse, Register und Suchmaschinen gehörten nicht dazu. Aus dieser Lücke folgt deshalb nichts über die Lage in Deutschland.

Am nächsten kommen der Frage zwei Referenzen mit Kundenzitat. Der Hersteller führt Carlos Crespo, Robotics and AI Skill Center Manager bei Acciona, und William Niepceron, Business Manager bei RATP Infrastructures. Dass beide Häuser in Europa sitzen, ist unsere Einordnung — das Wort Europa kommt in der Quelle nicht vor. Ein Zitat auf einer Herstellerseite bleibt Werbung; es sagt nichts über Ihren Standort.

Was 1.500 Geräte belegen — und was nicht

Auf der Produktseite steht ein Satz, der in jeder Beschaffungssitzung zitiert wird: „With over 1,500 robots in customer hands today“. Der Hersteller gibt damit über 1.500 Geräte in Kundenhand an — ohne Stichtag, ohne Aufschlüsselung nach Branchen und ohne Angabe, wie viele davon einen Gang ohne Bediener fahren.

Dieselbe Seite zitiert Christopher Phillips, Production Technician bei Woodside: „Every 12 hours, we follow the same path through the plant, and we’re assessing situational awareness…Spot is going to capture things we may not notice or that we’re not always around to see.“ Das ist eine Kundenstimme auf einer Herstellerseite, keine Messung.

Brauchbar ist der Satz trotzdem, denn er benennt das Argument, das in Ihrer Sitzung zieht: derselbe Weg, dieselben Punkte, dieselbe Uhrzeit. Darin unterscheidet sich ein Rundgang von einer Vorführung. Ob sich Ihre Strecke so takten lässt, steht allerdings in Ihrer Punkteliste.

Zwei Fragen, die vor dem Gerät kommen

Zwei Fragen kommen vor der Beschaffung und nicht danach. Beide werden hier genannt und nicht beantwortet, weil beide am Einzelfall hängen.

Die erste steht im Betriebsverfassungsgesetz. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat, „soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht“, bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, mitzubestimmen. Ob und wann diese Vorschrift greift, entscheidet der Einzelfall. Der Auslöser wäre an diesem Gerät erst zu bestimmen. Der Hersteller wirbt mit „autonomous operator rounds“, also mit einem fest hinterlegten Weg, und führt unter „Inspection“ den Eintrag „Visual — Perform visual inspections and integrate computer vision“. Wo die dabei entstehenden Aufnahmen abgelegt und wie lange sie vorgehalten werden, sagen die geprüften Quellen nicht. Adressat ist Ihr Betriebsrat, bevor ein Angebot eingeholt wird.

Die zweite steht in der Datenschutz-Grundverordnung. Art. 35 Abs. 1 DSGVO verlangt vorab eine Abschätzung der Folgen, wenn eine Verarbeitung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ zur Folge hat, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien. Ob eine Folgenabschätzung nötig wird, hängt vom Einzelfall ab. Adressat ist die oder der Datenschutzbeauftragte Ihres Hauses.

Beides ist Organisationsarbeit und braucht erfahrungsgemäß mehr Vorlauf als ein Angebot. Welches Rechtsregime für Maschinen ab wann greift, ordnet unser Beitrag zur EU-Maschinenverordnung ein.

Wofür dieses Gerät passt und wofür nicht

Redaktionelle Grafik: fünf nummerierte Karten mit den offenen Fragen zu Ladepunkt, Auswertung, Standortbewertung, Servicevertrag und Schulung.
Fünf Fragen an den Vertrieb, nicht fünf Datenblattwerte. Kommt darauf keine schriftliche Antwort, ist auch das ein Ergebnis. KI-generierte Illustration (Symbolbild). Die dargestellten Werte stammen aus den im Quellenblock genannten Belegen; die Gestaltung ist redaktionell.

Eine Empfehlung steht hier nicht. Bedingungen stehen hier.

Das Gerät trägt Ihren Aufbau, wenn er unter 14 kg bleibt, in eine Fläche von 850 × 240 × 270 mm passt, sich auf M5-T-Nut-Schienen befestigen lässt und mit 150 W je Anschluss über einen DB25 auskommt — bei ungeregelten 35 bis 58,8 V, die er selbst verkraften muss. Ihre Strecke ist befahrbar, wenn überall mehr als 2 Lux anliegen, die Steigungen unter ±30° bleiben, keine Stufe über 300 mm liegt und die Temperatur zwischen −20 °C und 55 °C bleibt. Das alles sind Herstellerangaben, abgerufen am 7. September 2026.

Die Prüfung endet hier, wenn Ihr Gang durch einen Ex-Bereich führt, denn IP54 ist keine Ex-Schutz-Angabe. Sie endet ebenso, wenn bewegliche Gefahren die Strecke bestimmen: Die Kollisionsvermeidung hält Abstand zu unbewegten Objekten. Und sie endet, wenn Ihre Funkabdeckung Lücken hat, denn die Verbindungszeile führt WLAN und Ethernet.

Bleibt die Prüfung offen, stehen am Ende fünf Fragen an den Vertrieb und keine fünf Datenblattwerte. Was gehört zum Ladepunkt, und wer stellt ihn? In welchem Verhältnis steht Orbit zum Gerät? Was leistet die Standortbewertung? Was deckt Spot Care ab? Und was kostet die Schulung an Zeit, Ort und Geld? Kommt darauf keine schriftliche Antwort, ist auch das ein Ergebnis.

Wie sich die Geräteklasse insgesamt aufstellt und in welchen Preisregionen sie sich bewegt, steht im Klassenüberblick.

  • Vergleich der Inspektionsroboter — ob ein laufender Roboter für die Aufgabe die richtige Bauform ist
  • ANYmal von ANYbotics — was Ex-Schutz und IP-Klassen bedeuten und wie ein Pilotbetrieb aufgesetzt wird, am europäischen Wettbewerber
  • Unitree Go2 — was die Varianten des günstigen Consumer-Geräts unterscheiden

Quellen und Stand: Sämtliche Geräteangaben stammen von der Produktseite des Herstellers, bostondynamics.com/products/spot, sowie aus dem Herstellershop, shop.bostondynamics.com; beide abgerufen am 7. September 2026. Rechtsstand: Verordnung (EU) 2019/1020, konsolidierte Fassung vom 12. August 2026, Artikel 4 Absätze 1, 4 und 5; § 87 Betriebsverfassungsgesetz; Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679, konsolidierte Fassung. Einordnung dieser Redaktion sind die Trennung der vier Inspektionseinträge in drei Messarten und einen Routinegang, die Bewertung von Orbit als eigenes Produkt, die Zuordnung der beiden Referenzen nach Europa und der Befund zur widersprüchlichen Längenangabe. Die Ausführungen zu Betriebsverfassungsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung sind eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung.

fl

fluxlane Redaktion

Wir prüfen Aussagen über Roboter und Physical AI gegen das, was Hersteller, Behörden und Betreiber selbst dokumentieren — mit Datum, Status und benannter Quelle.

Wie viel Nutzlast trägt Spot, und wie wird sie angeschlossen?

Der Hersteller gibt maximal 14 kg an. Die Montagefläche misst 850 × 240 × 270 mm, befestigt wird auf M5-T-Nut-Schienen, und für den Anschluss nennt die Seite zwei DB25-Anschlüsse. Ob Ihr Aufbau zuerst an der Masse oder an der Fläche scheitert, hängt an seiner Bauform.

Wie viel Strom steht einem Aufbau auf Spot zur Verfügung?

Die Produktseite nennt „Unregulated DC 35-58.8V, 150W per port“, also ungeregelte 35 bis 58,8 V Gleichspannung mit 150 W je Anschluss. Ihr Aufbau muss diesen Spannungsbereich selbst verkraften. Eine Summe über beide Anschlüsse nennt die Seite nicht.

Wie lange läuft Spot mit einer Akkuladung, und wie lange lädt er?

Der Hersteller gibt eine durchschnittliche Laufzeit von 90 Minuten an und versieht sie in derselben Tabelle mit dem Vorbehalt „Runtime may vary depending on payloads and environmental factors“. Die Ladezeit nennt er mit 60 Minuten, die Standby-Zeit mit 180 Minuten, die Kapazität mit 564 Wh.

Was sagt Boston Dynamics über das Laden von Spot?

Die Produktseite wirbt mit dem Satz „Spot can operate without interventions — autonomously charging, dynamically replanning around new obstacles, and self-righting if it falls“. Das autonome Laden führt der Hersteller damit als Fähigkeit. Den Ladepunkt selbst beschreibt das Datenblatt nicht, und ob er zum Gerät gehört oder gesondert zu beziehen ist, sagen die geprüften Quellen nicht.

Wie viel Licht braucht Spot, um eine Strecke zu erfassen?

Der Hersteller nennt für die Geländeerfassung über 2 Lux, ein horizontales Sichtfeld von 360° und eine Reichweite von 4 m. Die Kollisionsvermeidung hält nach seiner Angabe Abstand zu unbewegten Objekten. Bewegliche Gefahren deckt diese Zeile nicht ab.

Welche Inspektionsarten nennt der Hersteller für Spot?

Der Navigationsblock der Produktseite führt unter „Inspection“ vier Einträge: „Thermal — Detect hotspots and thermal anomalies“, „Visual — Perform visual inspections and integrate computer vision“, „Acoustic — Listen for air leaks and other noise anomalies“ und „Perimeter — Automate routine health and safety checks“. Dass wir die ersten drei als Messarten führen und den vierten als Routinegang, ist unsere Einordnung.

Was ist Orbit, und was sagt der Hersteller über sein Verhältnis zum Gerät?

Die Produktseite beschreibt Orbit als „a window into your robotic world—a unified ecosystem to manage your facility, Spot fleet, and industrial inspections“. Dass es sich um ein eigenes Produkt handelt, ist unsere Einordnung. Ob Orbit zum Gerät gehört, gesondert zu beziehen ist oder für einen automatisierten Gang vorausgesetzt wird, sagen die geprüften Quellen nicht.

Was muss ein Betrieb klären, bevor Spot einen Rundgang übernimmt?

Technisch die Grenzen des Datenblatts: 14 kg, die Montagefläche, 150 W je Anschluss, über 2 Lux, ±30° Steigung, 300 mm Stufenhöhe, −20 °C bis 55 °C. Organisatorisch fünf Punkte, zu denen die Produktseite je eine Zeile führt und keinen Umfang nennt: Ladepunkt, Auswerteebene Orbit, Schulung, Standortbewertung und Servicevertrag. Dazu kommen zwei Fragen vor der Beschaffung — eine mögliche Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und eine mögliche Folgenabschätzung nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO; ob und wann beides greift, entscheidet der Einzelfall. Das ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge