Blick durch die geoeffnete Fahrertuer: Das Lenkrad dreht sich, beide Haende schweben wenige Zentimeter darueber, ohne es zu beruehren.

Autonome Mobilität · Grundlagen

Level 2, 3 und 4 beim autonomen Fahren — der Unterschied ist eine Verantwortungsfrage

Stand 26. August 2026 · Lesezeit 12 Minuten · Grundlagen

Kurz gesagt — Die Stufen 2, 3 und 4 trennen keine Technikgenerationen, sondern Zuständigkeiten. Nach der von der US-Verkehrsbehörde NHTSA verwendeten Einteilung der Society of Automotive Engineers (SAE) bleibt bei Level 2 der Fahrer vollständig verantwortlich und muss überwachen. Bei Level 3 fährt das System, der Fahrer muss aber auf Aufforderung übernehmen können, und bei Level 4 ist das System innerhalb begrenzter Einsatzbereiche für die Fahraufgabe verantwortlich, ohne dass dort ein menschlicher Fahrer erforderlich ist. Das deutsche Recht zählt keine Stufen. § 1d Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) knüpft für das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion an zwei eigene Merkmale an und beschreibt dabei eine Fähigkeit des Fahrzeugs, keinen Betriebszustand. Für andere Automatisierungsformen gelten andere Vorschriften des StVG. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Was im Fuhrpark an einer Stufe hängt

Wenn Sie den Fuhrpark eines mittelständischen Unternehmens verantworten, landet diese Frage früher oder später auf Ihrem Tisch. Im Angebot steht eine Stufe, in der Fachzeitschrift steht eine andere, und auf der Herstellerseite steht ein Produktname, der beide zu übertreffen scheint. Die Geschäftsführung will wissen, ob der neue Dienstwagen jetzt selbst fährt. Ihre Fahrer wollen wissen, was sie während der Fahrt tun dürfen. Beide Fragen haben denselben Kern, und der hängt nicht daran, wie gut ein System fährt.

Die Stufen zwei, drei und vier beschreiben, wer in einem gegebenen Moment die Fahraufgabe hat. Sie sagen damit auch, was von einem Menschen verlangt wird, während das Fahrzeug rollt. Wer sie als Leistungsskala liest, misst die falsche Größe.

Wie eng eine solche Zuordnung ausfallen kann, zeigt eine Angabe von Mercedes-Benz. Das Unternehmen berichtet über eine Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts für hochautomatisiertes Fahren nach SAE Level 3, und zwar bis 95 km/h unter bestimmten Bedingungen auf deutschen Autobahnen. Eine Stufe kommt hier also mit einer Geschwindigkeit, einem Straßentyp und einem Vorbehalt. Ohne diese Umgebung ist eine Stufenangabe für eine Beschaffungsentscheidung wenig wert. Im Güterverkehr kommt eine zweite Unterscheidung dazu, die keine Stufe abbildet: ob fahrerlos auf öffentlicher Straße gemeint ist oder auf Privatgelände. Wie weit die beiden auseinanderliegen, zeigt der Beitrag zu autonomen Lkw.

Die Stufen sortieren Verantwortung, nicht Fahrkönnen

Schaubild zu Level 2, 3 und 4 mit der jeweiligen Zuständigkeit für die Fahraufgabe nach der NHTSA-Systematik.
KI-gestützte redaktionelle Grafik nach der NHTSA-Übersicht. Die Stufen sortieren Verantwortung, sie sind keine Rangliste.

Sortiert wird in der Branche nach einer Einteilung der Society of Automotive Engineers (SAE), die auch die US-Verkehrsbehörde NHTSA verwendet. Bei Level 2 bleibt der Fahrer vollständig verantwortlich und muss überwachen. Bei Level 3 fährt das System, der Fahrer muss aber auf Aufforderung übernehmen können. Bei Level 4 ist das System innerhalb begrenzter Einsatzbereiche für die Fahraufgabe verantwortlich, und ein menschlicher Fahrer ist dort nicht erforderlich. Was folgt, wenn ein Hersteller Lenkrad und Pedale auch baulich weglässt, beleuchtet der Beitrag zum Fahrzeug ohne Lenkrad.

Zwischen zwei und drei liegt der größere Bruch, obwohl die Zahlen nur um eins auseinanderliegen. Bei Level 2 hat der Mensch die Fahraufgabe die ganze Zeit, auch wenn das System lenkt und bremst. Bei Level 3 gibt er sie ab und bekommt sie auf Aufforderung zurück.

Diese Rückgabe ist die unangenehme Stelle, denn sie verlangt einen Menschen, der nicht fährt und trotzdem übernehmen kann. Für eine Fahrerunterweisung ist das ein anderer Sachverhalt als bei einem Spurhalteassistenten. Wer bei Level 2 die Überwachung aufgibt, verfehlt eine andere Erwartung als jemand, der bei Level 3 die Aufforderung zur Übernahme verpasst.

Der Schritt von drei auf vier nimmt den Menschen dann ganz aus der Fahraufgabe heraus, allerdings nur innerhalb begrenzter Einsatzbereiche. Dieser Zusatz gehört zur Definition und ist keine Fußnote.

Drei Stufen, eine Rechtskategorie und zwei Produktangaben

Nebeneinander gestellt fällt auf, dass hier zwei Ordnungssysteme benutzt werden und ein drittes gar keines ist. Die Stufen stammen aus einer Einteilung, die deutsche Kategorie stammt aus dem Straßenverkehrsgesetz, und ein Produktname stammt aus dem Vertrieb.

Die Stufen 2, 3 und 4 nach der SAE-basierten Einteilung, wie die US-Verkehrsbehörde NHTSA sie verwendet, daneben eine Kategorie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), nämlich das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion nach § 1d Absatz 1 und zwei Produktangaben. Stufen und Rechtskategorie stammen aus verschiedenen Ordnungssystemen und lassen sich nicht ineinander umrechnen. Die beiden Produktzeilen geben wieder, was die Unternehmen selbst angeben. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Stufe oder Kategorie Grundlage Wer hat die Fahraufgabe Was von einem Menschen verlangt wird Art der Angabe
Level 2 SAE-basierte Einteilung, von der NHTSA verwendet Der Fahrer, durchgehend Vollständige Verantwortung und Überwachung Definition einer Einteilung, kein Rechtsbegriff
Level 3 SAE-basierte Einteilung, von der NHTSA verwendet Das System, solange es fährt Auf Aufforderung übernehmen können Definition einer Einteilung, kein Rechtsbegriff
Level 4 SAE-basierte Einteilung, von der NHTSA verwendet Das System, innerhalb begrenzter Einsatzbereiche Dort ist kein menschlicher Fahrer erforderlich Definition einer Einteilung, kein Rechtsbegriff
Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion § 1d Absatz 1 StVG Das Fahrzeug, sofern es die Fahraufgabe ohne fahrzeugführende Person selbstständig in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann Der Betrieb setzt eine Technische Aufsicht als natürliche Person voraus, die das Fahrzeug deaktivieren und Fahrmanöver freigeben kann. Sie ist keine Rückfallfahrerin im laufenden Betrieb; die Fahrfunktion muss innerhalb ihres Betriebsbereichs ohne permanente Überwachung durch sie auskommen. Ihre eigenen Pflichten regelt das Gesetz gesondert, etwa in § 1f Absatz 2 StVG Gesetzliche Definition einer Fähigkeit, kein Betriebszustand; verlangt zusätzlich eine technische Ausrüstung nach § 1e Absatz 2 StVG
Full Self-Driving (Supervised) Tesla-Handbuch Model 3, Software 2026.20, Nordamerika Der Fahrer Vollständig aufmerksam sein; das Fahrzeug wird dadurch nicht autonom Herstellerangabe im Handbuch, beschränkt auf den dort beschriebenen Markt und Softwarestand
DRIVE PILOT, weiterentwickelte Version Mercedes-Benz über eine Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts Das System, nach dieser Angabe hochautomatisiert nach SAE Level 3 Auf Aufforderung übernehmen können; genannt sind bis 95 km/h unter bestimmten Bedingungen auf deutschen Autobahnen Unternehmensangabe über eine Behördenentscheidung

Hier stehen drei Arten von Angaben nebeneinander, nämlich eine Einteilung, ein Rechtsbegriff und zwei Selbstauskünfte von Unternehmen. Im Alltag werden sie ständig gegeneinander getauscht. Genau daraus entstehen die Missverständnisse, die in einer Beschaffung Zeit kosten.

Warum im Gesetz das Wort kann steht

Das deutsche Recht zählt keine Stufen. Nach § 1d Absatz 1 StVG ist ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion ein Kraftfahrzeug, das die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende Person selbstständig in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann und das über eine technische Ausrüstung gemäß § 1e Absatz 2 verfügt. Zwei Merkmale also, und beide müssen zusammenkommen.

Das Wort kann trägt dabei mehr Gewicht, als es aussieht. Beschrieben wird eine Fähigkeit des Fahrzeugs und kein Betriebszustand. Ein Fahrzeug fällt deshalb nicht aus der Kategorie, weil auf einer bestimmten Fahrt jemand am Steuer sitzt.

Die zweite Hälfte der Definition wird häufig falsch wiedergegeben. Sie ist die technische Ausrüstung nach § 1e Absatz 2, nicht der Betriebsbereich. Der Betriebsbereich steckt bereits im ersten Merkmal, und das Gesetz definiert ihn gesondert. Wer die beiden Merkmale vertauscht, macht aus einer Ausrüstungsanforderung eine Ortsangabe.

Für Ihre Beschaffung folgt daraus, dass ein Level-Wert die gesetzliche Einordnung nicht ersetzt. Beides kann nebeneinander zutreffen, denn es sind Aussagen über verschiedene Dinge. Ob und wo ein solches Fahrzeug tatsächlich fahren darf, entscheidet sich an weiteren Voraussetzungen, die das Gesetz an anderer Stelle regelt. Welche Voraussetzungen ein Regelbetrieb daneben erfüllen muss, führt Level 4 in Deutschland aus.

Die Technische Aufsicht ist weder Fahrer noch Dauerbeobachter

In Debatten über fahrerlose Fahrzeuge taucht regelmäßig die Vorstellung eines Menschen auf, der aus einer Leitstelle heraus mitfährt. Das StVG kennt eine solche Rolle, aber anders zugeschnitten. Die Legaldefinition in § 1d Absatz 3 StVG nennt genau zwei Handlungen: das Fahrzeug deaktivieren und Fahrmanöver freigeben, beides mit Verweis auf § 1e. Weitere Pflichten der Technischen Aufsicht stehen an anderer Stelle, etwa in § 1f Absatz 2 StVG.

Dieser Zuschnitt ergibt erst zusammen mit einer zweiten Vorgabe Sinn. Die autonome Fahrfunktion muss innerhalb ihres Betriebsbereichs ohne Eingriff eines Fahrzeugführers und ohne permanente Überwachung durch die Technische Aufsicht die Fahraufgabe bewältigen können. Die Person ist damit weder Rückfallfahrer noch Dauerbeobachter, und trotzdem bleibt sie Teil des Rechtsrahmens.

Damit wird ein verbreiteter Kurzschluss hinfällig. Ein Fahrzeug ist nicht deshalb bei Level 3 einzuordnen, weil irgendwo ein Mensch sitzt, der eingreifen kann. Bei Level 3 ist der Mensch im Fahrzeug die Rückfallebene und muss auf Aufforderung übernehmen. Die Legaldefinition in § 1d Absatz 3 StVG kennt diese beiden Handlungen; das Steuern des Fahrzeugs gehört nicht dazu. Für einen Fall ordnet die Verordnung es dennoch an: Nach § 14 Absatz 3 Satz 3 AFGBV muss die Technische Aufsicht die Fahraufgabe manuell übernehmen, wenn ein Defekt den risikominimalen Zustand ausgelöst hat — aus höchstens sechs Metern oder von einem Sitzplatz im Fahrzeug aus.

Full Self-Driving heißt im Handbuch etwas anderes

Ein Mann hält einen dünnen Prospekt und einen dicken Stapel Handbuchseiten nebeneinander, beide unbedruckt.
KI-generierte Illustration (Symbolbild). Marketingdarstellung und tatsächliche Betriebsanforderung sind nicht dasselbe.

Der Name Full Self-Driving legt eine Stufe nahe, die im Handbuch nicht steht. Das Handbuch zum Model 3 in der Softwarefassung 2026.20 stellt für Nordamerika klar, dass Full Self-Driving (Supervised) einen vollständig aufmerksamen Fahrer verlangt und das Fahrzeug nicht autonom macht. Das steht nicht im Kleingedruckten einer Werbeseite, sondern in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Zwischen Name und Anleitung liegt damit genau die Distanz, um die es in diesem Feld geht. Der Name beschreibt ein Ziel, die Anleitung beschreibt den Betrieb. Für eine Unterweisung zählt die Anleitung, weil sie sagt, was das System von einem Menschen erwartet.

Zwei Einschränkungen gehören zu dieser Angabe. Sie stammt vom Hersteller und beschreibt das nordamerikanische Handbuch, weshalb sie über den europäischen Freigabestand nichts aussagt. Und sie beschreibt die dort dokumentierte Softwarefassung, nicht jede spätere.

Woran eine Level-3-Angabe überprüfbar wird

Wie eine belastbare Stufenangabe aussieht, lässt sich am deutschen Beispiel zeigen. Mercedes-Benz berichtete am 17. Dezember 2024, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die weiterentwickelte DRIVE-PILOT-Version für Fahren nach SAE Level 3 bis 95 km/h unter bestimmten Bedingungen auf deutschen Autobahnen genehmigt hat; das Unternehmen selbst bezeichnet diese Stufe als hochautomatisiert. Die Angabe stammt vom Unternehmen und beschreibt eine Behördenentscheidung. Sie beschreibt außerdem den damaligen Stand: Nach Berichten vom Januar 2026 pausiert Mercedes-Benz Level 3 bei Neufahrzeugen, das Facelift der S-Klasse und das des EQS kommen ohne DRIVE PILOT. Über das heutige Angebot in Deutschland sagt die Mitteilung von 2024 daher nichts.

Brauchbar ist sie wegen dessen, was neben der Stufe steht. Genannt sind ein Fahrzeugsystem, eine Automatisierungsstufe, eine Höchstgeschwindigkeit, ein Straßentyp und ein Vorbehalt zu den Bedingungen. Erst diese Umgebung macht aus der Zahl drei eine Aussage, die sich prüfen lässt.

Für den Fuhrpark folgt daraus eine nüchterne Rechnung. Die Freigabe bis 95 km/h löste nach Darstellung von Mercedes-Benz den damaligen Stau-Anwendungsfall ab: Die vorherige Fassung war auf 60 km/h und dichten Verkehr begrenzt, die neue soll im fließenden Verkehr auf der rechten Autobahnspur hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug nutzbar sein. Ein Dienstwagen, der auf freier Strecke 130 fährt, bewegt sich trotzdem außerhalb des Bands. Was für Ihre Außendienstfahrer herauskommt, hängt damit an den Bedingungen und nicht an der Zahl drei.

Die Person im Testfahrzeug verrät die Stufe nicht

Eine Frau sitzt vorn in einem Fahrzeug mit Sensordach; von außen ist nicht erkennbar, ob sie fährt, überwacht oder mitfährt.
KI-generierte Illustration (Symbolbild). Die Anwesenheit einer Person verrät weder ihre Rolle noch die Automationsstufe.

Wer ein Messfahrzeug mit Sensoren auf dem Dach durch eine deutsche Stadt fahren sieht, zieht daraus gern einen Schluss auf die Stufe. Der trägt nicht. § 1i Absatz 1 StVG erfasst Kraftfahrzeuge zur Erprobung oder Entwicklung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen, also beides nebeneinander.

Die Überwachung ist dabei nach Fahrfunktion unterschiedlich geregelt. Bei autonomen Fahrfunktionen verlangt § 1i Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes eine vor Ort anwesende Technische Aufsicht, bei automatisierten Fahrfunktionen einen zuverlässigen Fahrzeugführer. Ohne die jeweils vorgeschriebene Person ist der Erprobungsbetrieb auf öffentlichen Straßen nach dieser Vorschrift nicht zulässig. In beiden Fällen ist ein Mensch dabei, und in beiden Fällen sagt seine Anwesenheit für sich genommen nichts über die Fahrfunktion.

Wer die Vorgabe der vor Ort anwesenden Technischen Aufsicht auf jede Erprobung überträgt, überträgt eine Anforderung für autonome Fahrfunktionen auf automatisierte. Eine Person ist in beiden Fällen vorgeschrieben, nur in verschiedenen Rollen. Der umgekehrte Schluss von einem besetzten Fahrersitz auf Level 2 wäre genauso falsch.

Wenn im Angebot selbstfahrend steht

Am Ende landen Sie mit jedem Angebot bei derselben Frage, nämlich wer die Fahraufgabe wann hat. Ein Produktname beantwortet sie nicht. Eine Stufe beantwortet sie nur zusammen mit den Grenzen, in denen sie gilt.

Vier Angaben machen aus einer Ankündigung eine prüfbare Aussage. Ist eine Stufe genannt, und ist gesagt, nach welcher Einteilung? Sind Straßentyp, Geschwindigkeit und Bedingungen benannt? Steht dahinter eine Entscheidung einer Behörde oder eine Beschreibung des Herstellers? Und was verlangt die Bedienungsanleitung von der Person auf dem Fahrersitz?

Die letzte dieser Fragen entscheidet für Sie am meisten, weil ihre Antwort in der Unterweisung landet und nicht in der Broschüre. Solange dort ein vollständig aufmerksamer Fahrer verlangt wird, hat sich an der Verantwortung nichts verschoben, wie fortgeschritten die Assistenz auch klingt. Wie Ankündigung, Betrieb und Genehmigung auseinanderzuhalten sind, führt der Überblick zum Gesamtfeld zusammen.

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fluxlane Redaktion

Neutrale Einordnung zu Robotik, autonomen physischen Systemen und Physical AI — mit Blick auf den deutschen Markt, klaren Status-Angaben und quellenbelegten Zahlen. Wie wir arbeiten und Quellen prüfen.

Beantwortet die Stufeneinteilung, wer nach einem Unfall haftet?

Nein. Die von der US-Verkehrsbehörde NHTSA verwendete Einteilung der Society of Automotive Engineers (SAE) ordnet die Fahraufgabe zu und beschreibt, was von einem Menschen verlangt wird. Eine Stufe taucht in der Definition des § 1d Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nicht auf, denn diese knüpft an zwei eigene Merkmale an. Wie sich Verantwortung zwischen Halter, Fahrer und Hersteller verteilt, richtet sich nach dem Haftungsrecht und nach den Vorschriften, die für das jeweilige Fahrzeug gelten. Für eine konkrete Konstellation ist anwaltliche Prüfung der geeignete Weg. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Wer erteilt die Genehmigung für eine Erprobung auf öffentlichen Straßen, und welche Fahrfunktionen erfasst sie?

Die Erprobungsgenehmigung erteilt nach § 1i Absatz 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag des Halters; § 1i Absatz 1 Nummer 1 macht den Betrieb auf öffentlichen Straßen davon abhängig. Erfasst sind Kraftfahrzeuge zur Erprobung oder Entwicklung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen, also nicht nur autonome. Eine solche Genehmigung betrifft damit die Erprobung oder Entwicklung und beschreibt keinen Regelbetrieb. Die Vorschrift selbst unterscheidet nach automatisierten und autonomen Fahrfunktionen und nicht nach Level-Werten. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt in seiner Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen daneben eine eigene Spalte Automatisierungsgrad und trägt dort Level 3 oder Level 4 ein; im Stand vom 18. August 2026 sind das 156 Zeilen für Level 3 und 95 für Level 4. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Ist ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion nach dem Straßenverkehrsgesetz dasselbe wie ein Level-4-Fahrzeug?

Die beiden Begriffe stammen aus verschiedenen Systemen und decken sich nicht automatisch. Level 4 ist eine Stufe einer Einteilung der Society of Automotive Engineers (SAE) und beschreibt, dass das System innerhalb begrenzter Einsatzbereiche für die Fahraufgabe verantwortlich ist. § 1d Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) knüpft dagegen an zwei eigene Merkmale an, nämlich an die Fähigkeit, die Fahraufgabe ohne fahrzeugführende Person selbstständig in einem festgelegten Betriebsbereich zu erfüllen, und an eine technische Ausrüstung gemäß § 1e Absatz 2. Eine Stufenangabe eines Herstellers ersetzt diese gesetzliche Einordnung nicht. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Reicht ein Level-Wert als Anforderung in einer Ausschreibung aus?

Ein Level-Wert allein ordnet nur zu, wer die Fahraufgabe hat. Offen bleibt, unter welchen Bedingungen diese Zuordnung gilt, also auf welchen Straßentypen, bis zu welcher Geschwindigkeit und mit welchen Vorbehalten. Offen bleibt außerdem, ob die Angabe auf einer Behördenentscheidung beruht oder eine Beschreibung des Anbieters ist. Für den deutschen Rechtsrahmen kommt hinzu, dass § 1d Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) an zwei eigene Merkmale anknüpft und dabei eine Fähigkeit beschreibt, keinen Betriebszustand. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Was bedeutet die Formulierung unter bestimmten Bedingungen in der Mercedes-Benz-Angabe?

Sie stammt aus der Darstellung des Unternehmens und zeigt, wie weit Mercedes-Benz die eigene Aussage reichen lässt, ist also keine Eigenschaft, die sich aus der Stufe drei ergibt. Die Einteilung ordnet der Stufe drei zu, dass das System fährt und ein Mensch auf Aufforderung übernehmen kann. Das ist eine Definition und keine Pflichtenregel: Was eine fahrzeugführende Person in Deutschland während der Nutzung einer solchen Fahrfunktion tun muss, richtet sich nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach den Unterlagen zum jeweiligen Fahrzeug, nicht nach der Stufenangabe. Was im Einzelfall zu den Bedingungen zählt, ergibt sich aus den Unterlagen zum jeweiligen Fahrzeug und nicht aus einer Stufenangabe. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand — Straßenverkehrsgesetz § 1d, § 1e und § 1i; NHTSA, Levels of Automation (Februar 2022) für die Kurzdefinitionen der Stufen 2, 3 und 4; Tesla, Model 3 Owner’s Manual, Software 2026.20, nordamerikanische Fassung, zu Full Self-Driving (Supervised); Mercedes-Benz Group, Unternehmensseite zum DRIVE PILOT bis 95 km/h, publiziert am 17. Dezember 2024. Die Angaben zu Full Self-Driving und zum DRIVE PILOT stammen von den jeweiligen Unternehmen; die DRIVE-PILOT-Angabe beschreibt eine Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts. Für juristische Detailfragen zum deutschen Rahmen sind neben dem Straßenverkehrsgesetz die zugehörigen Verordnungen heranzuziehen. Rechtsquellen abgerufen und geprüft am 25. und 26. August 2026, jeweils in der Fassung, die das Straßenverkehrsgesetz und die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung seit dem Gesetz vom 12. Mai 2026 tragen (BGBl. 2026 I Nr. 142). Dieser Beitrag ordnet Begriffe und Rechtslage redaktionell ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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