An einer Gewerbehof-Fassade haengt eine Reihe leerer Aluminium-Namensschilder. Eine Hand schiebt in eines der mittleren Felder ein ebenfalls leeres Schild ein.

Autonome Mobilität · Marktbeobachtung

China-Robotaxi in Europa — was buchbar ist, was getestet wird und was im deutschen Register steht

Stand 26. August 2026 · Lesezeit 11 Minuten · Analyse

Kurz gesagt — In Zagreb lassen sich nach Angaben der beteiligten Unternehmen seit dem 19. August 2026 autonome Fahrten über Uber buchen, beim Start mit einem lizenzierten Operator zur Überwachung im Fahrzeug. In London testet Baidus Robotaxi-Dienst Apollo Go seit Juli 2026 mit Sicherheitsoperator an Bord, öffentliche Fahrgäste sind für 2027 angekündigt. In Deutschland trägt die Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts im Dokumentstand vom 18. August 2026 insgesamt 251 Genehmigungen, eine davon seit dem 8. Juli 2026 auf der Momenta Europe GmbH. Erprobung ist kein Regelbetrieb, und ein Registereintrag belegt eine Verwaltungsentscheidung und kein Vorhaben. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Eine Zeile in einer siebzehnseitigen Liste

Eine Hand zeigt auf eine einzelne markierte Zeile in einem Stapel unbedruckter Seiten.
KI-generierte Illustration (Symbolbild). Kein Behördenpapier nachgebaut. Eine Eintragung ist noch keine Aussage über den Betrieb.

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die erteilten Erprobungsgenehmigungen nach Paragraf 1i des Straßenverkehrsgesetzes als schlichte Tabelle über siebzehn Seiten. Eine der Zeilen trägt den Namen Momenta Europe GmbH, das Datum 8. Juli 2026 und den Automatisierungsgrad Level 4. In der Spalte zur örtlichen Beschränkung des Erprobungsbereichs steht ein Nein, und nach der Fußnote der Liste bedeutet das bundesweite Gültigkeit. Öffentlich gemacht hat diese Zeile das Unternehmen selbst: Momenta meldete die Genehmigung am 29. Juli 2026 selbst, unter der Überschrift Momenta Receives Germany-Wide L4 Testing Approval from the KBA, und nannte dabei ein geplantes Robotaxi-Vorhaben in München.

Wer bei einem europäischen Flottenbetreiber vorbereitet, mit welchen Anbietern über autonome Fahrzeuge überhaupt gesprochen wird, findet in so einer Zeile mehr als in den meisten Meldungen dieses Sommers. Sie ist keine Ankündigung, sondern eine Verwaltungsentscheidung mit Datum und Nummer. Sie sagt allerdings auch deutlich weniger, als sich aus ihr machen lässt.

Zwischen einer Zielgröße von mehr als 2.000 Fahrzeugen, einem Test mit Sicherheitsoperator, einer buchbaren Fahrt mit Aufsicht an Bord und einem Eintrag in einem Genehmigungsregister liegen vier verschiedene Zustände. Keiner davon geht von allein in den nächsten über, denn jeder hat seine eigene Hürde. Wer sie zu einem einzigen Zustand zusammenzieht, plant gegen ein Bild, das es so nicht gibt.

Was eine Genehmigung unter 251 wert ist

Die Liste führt im Dokumentstand vom 18. August 2026 insgesamt 251 erteilte Genehmigungen. 156 davon betreffen den Automatisierungsgrad Level 3 und 95 den Level 4. Diese 95 verteilen sich auf 21 verschiedene Inhaber. Die Genehmigung der Momenta Europe GmbH ist eine dieser 95 und die 28. Level-4-Zeile mit einem Datum aus dem Jahr 2026. Zwanzig dieser 28 sind allerdings Nachträge zu älteren Vorgängen; als Neuerteilung ist sie die achte des Jahres.

Die Größenordnung wird erst im Vergleich sichtbar, denn auf die Volkswagen AG allein entfallen 43 Level-4-Genehmigungen. Zwölf Einträge des Registers tragen den Namen Wayve Technologies (Expansion) Ltd, alle für Level 3 und damit für eine andere Stufe als Momentas Zeile; es sind Nachträge zu älteren Vorgängen. Ein einzelner Eintrag ist daneben keine Sensation, sondern ein Anfang in normaler Größe.

Unter den 21 Inhabern stehen Fahrzeug- und Zulieferkonzerne, Verkehrsunternehmen und Hochschulen nebeneinander, darunter die Stadtwerke München GmbH, das FZI Forschungszentrum Informatik und die RWTH Aachen. Das Register bildet ab, was in Deutschland erprobt wird, und nicht, wer hier einen Fahrdienst plant. Ein Name in dieser Tabelle ist deshalb noch kein Wettbewerber im eigenen Markt.

Eine Spalte wird leicht überlesen und trotzdem regelmäßig falsch gelesen. 70 der 95 Level-4-Genehmigungen tragen keine örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs. Bei Level 4 ist der Verzicht auf einen festen Erprobungsbereich damit der Regelfall. Über die ganze Liste gerechnet tragen 120 der 251 Genehmigungen keine örtliche Beschränkung. Wer aus dem Wort deutschlandweit auf eine besondere behördliche Wertschätzung schließt, liest Verwaltungsroutine als Auszeichnung. Zur Unterscheidung zwischen Anbietern taugt diese Spalte deshalb wenig. Die vollständige Auswertung des Registers steht in Autonomes Fahren in München; hier zählt nur, was der Eintrag über diesen einen Anbieter sagt.

Was der Eintrag nicht hergibt

Momenta ist ein Name aus der chinesischen Robotaxi-Industrie. Im Register steht jedoch eine deutsche Gesellschaft, und das Register führt Rechtsträger und keine Eigentümer. Wer hinter einer GmbH steht, ist ihm nicht zu entnehmen, weder in die eine noch in die andere Richtung. Wer die Eigentümerstruktur eines möglichen Partners belastbar kennen muss, kommt an einer eigenen Quelle nicht vorbei.

Ebenso wenig steht in der Zeile, wofür erprobt wird. Ein Verwendungszweck gehört nicht zu den veröffentlichten Angaben, ein Einsatzort ebenso wenig. Der Eintrag belegt damit eine Verwaltungsentscheidung und kein Vorhaben, und aus ihm folgt weder eine Flotte noch ein Startdatum.

Und die Genehmigung selbst ist eine Erprobungsgenehmigung. Sie ist auf die Erprobung bezogen und ersetzt die Voraussetzungen des Regelbetriebs nicht. Was daran hängt, wenn jemand mit solchen Fahrzeugen Fahrgäste befördern will, entscheidet sich in anderen Vorschriften und bei anderen Behörden.

Was buchbar ist, was getestet wird und was geplant ist

Vier getrennte Statusfelder: Zagreb seit 19. August 2026 über Uber buchbar mit lizenziertem Operator, London seit 28. Juli 2026 im Straßentest mit Sicherheitsoperator, Deutschland Erprobung nur mit Genehmigung, Europa mehr als 2.000 Fahrzeuge geplant.
KI-gestützte redaktionelle Grafik. Vier getrennte Angaben ohne Leiter und ohne Gleichsetzung; die europäische Zahl ist eine Zielgröße, kein nachgewiesener Bestand.

Uber, Pony.ai und Verne stehen als Beteiligte hinter der Meldung, dass sich seit dem 19. August 2026 in Zagreb autonome Fahrten über Uber buchen lassen. Beim Start überwacht ein lizenzierter Operator die Fahrt vom Fahrzeug aus. Für einen Fahrgast ist das ein sehr konkreter Zustand, und trotzdem ist es kein vollständig fahrerloser Regelbetrieb.

Uber und Pony.ai planen darüber hinaus die Bereitstellung von mehr als 2.000 Robotaxis in Europa. Das ist ein Plan und keine ausgelieferte Flotte, und die Zahl beschreibt eine Absicht ohne Bestandsbezug. Zwischen ihr und den überwachten Fahrten in Zagreb liegt der gesamte Genehmigungsweg in jedem einzelnen Land.

Alle Zeilen bis auf die letzte sind Angaben der beteiligten Unternehmen und keine unabhängig erhobenen Werte. Die letzte Zeile stammt aus der Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts, Dokumentstand 18. August 2026. Stand des Beitrags 26. August 2026.
Angabe Wer sie macht Art der Angabe Vorbehalt
Autonome Fahrten in Zagreb über Uber buchbar Uber, Pony.ai und Verne Betriebszustand seit dem 19.08.2026 beim Start überwacht ein lizenzierter Operator im Fahrzeug, kein vollständig fahrerloser Regelbetrieb
Mehr als 2.000 Robotaxis in Europa Uber und Pony.ai Planzahl ohne Bestandsbezug Vorhaben, keine bereits ausgelieferte Flotte
Fahrzeuge vom Typ RT6 im Test in London Baidu Apollo Go, Lyft und Freenow Testzustand seit Juli 2026 Test mit Sicherheitsoperator, kein offener fahrerloser Betrieb
Öffentliche Fahrgäste in London Baidu Apollo Go, Lyft und Freenow Ankündigung mit Zieljahr 2027 Ankündigung, kein bestätigter Zustand
Deutschland und Großbritannien als erste europäische Märkte ab 2026 Lyft und Baidu Ansage aus dem Jahr 2025 mit Zieljahr 2026 ausdrücklich vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen, belegt eine Absicht und keinen Betrieb
Rund 3.400 Level-4-Fahrzeuge weltweit, darunter mehr als 1.800 Robotaxis WeRide Unternehmensangabe zum Stichtag 31.07.2026 weltweiter Bestand, keine Aussage über Europa
Robotaxi-Projekte und -Pläne in Madrid, Zürich und Dänemark WeRide Projekt- und Planangabe für 2026 mehrere Starts stehen unter regulatorischem Vorbehalt, nicht jeder genannte Markt ist kommerziell fahrerlos
Erprobungsgenehmigung für Level 4 ohne örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs Kraftfahrt-Bundesamt, erteilt an die Momenta Europe GmbH Verwaltungsentscheidung vom 08.07.2026 Erprobung und kein Regelbetrieb, die Liste nennt keinen Verwendungszweck

Wer solche Zeilen nebeneinanderlegt, sieht schnell, dass jede an einer anderen Stelle entschieden wird. Über eine buchbare Fahrt entscheidet eine kroatische Genehmigungslage, über einen Londoner Test eine britische, über eine deutsche Erprobung das Kraftfahrt-Bundesamt. Keiner dieser Zustände lässt sich in ein anderes Land mitnehmen, obwohl in allen drei Fällen dieselbe Technik gemeint sein kann. Für eine Ausschreibung ist deshalb weniger die Zahl der Länder interessant, in denen ein Anbieter auftaucht, als die Frage, in welchem Zustand er dort jeweils steht.

Die Person an Bord ist die eigentliche Schwelle

Ein Fahrgast öffnet die hintere Tür eines Fahrzeugs mit Sensordach; vorn sitzt eine Person am Lenkrad.
KI-generierte Illustration (Symbolbild). Kein realer Test nachgestellt. Die besetzte Frontposition ist die eigentliche Schwelle.

Zwei der europäischen Zustände haben eine Gemeinsamkeit, die in den Überschriften selten auftaucht. In Zagreb überwacht ein lizenzierter Operator die Fahrt, in London fährt ein Sicherheitsoperator mit.

Für die Betriebsrechnung ist das der Unterschied zwischen einem Versuch und einem Geschäft. Ein überwachtes Fahrzeug spart die Fahrerstelle nicht ein, sondern verlagert sie auf einen anderen Platz im selben Auto. Dazu kommt die Technik, die beschafft, versichert und gewartet werden will. Solange beides nebeneinander läuft, dürfte ein solches Fahrzeug im Betrieb teurer sein als ein herkömmlicher Wagen mit Fahrerin oder Fahrer.

Trotzdem ist die überwachte Phase kein Umweg, denn ohne sie kommt kaum jemand an die Daten und an die Genehmigungen für den nächsten Schritt. Der Weg von der Begleitung zur Fahrerlosigkeit führt allerdings nicht über eine Softwareversion, sondern über eine erneute Prüfung durch eine Behörde. Genau deshalb sagt die Zahl der Fahrzeuge in einem überwachten Dienst wenig darüber aus, wann daraus ein Dienst ohne Begleitung wird.

Für die Planung heißt das: Jeder Geschäftsfall, der auf einem überwachten Betrieb aufsetzt, ist ein Pilotbudget. Er zeigt Machbarkeit und Betriebsfähigkeit. Über die Kosten je Fahrt im Zielzustand zeigt er nichts.

Warum eine Flotte von 3.400 Fahrzeugen nicht mitreist

WeRide nennt zum 31. Juli 2026 eine weltweite Level-4-Flotte von rund 3.400 Fahrzeugen, darunter mehr als 1.800 Robotaxis. Das ist eine Unternehmensangabe aus der eigenen Berichterstattung und keine unabhängige Zählung. Für Europa sagt sie zunächst nichts, weil sie den weltweiten Bestand beschreibt.

Zu den europäischen Vorhaben des Unternehmens gehören Madrid und Zürich, für die es einen Start noch im Jahr 2026 nennt, sowie Dänemark, wo ein öffentlicher Dienst für das erste Halbjahr 2027 angekündigt ist. Mehrere dieser Starts stehen nach eigener Darstellung unter regulatorischem Vorbehalt. Ein genannter Markt ist damit noch kein kommerziell fahrerloser Dienst.

Für eine Anbieterprüfung ist das der eigentliche Punkt. Eine große Flotte lässt sich nicht von einem Markt in den anderen mitnehmen, weil jedes Land seinen eigenen Genehmigungsweg hat. In Deutschland beginnt er für die Erprobung bei einer Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts, deren Inhaber in dessen Liste steht; für einen Fahrdienst im Regelbetrieb sind weitere Voraussetzungen und Entscheidungen anderer Stellen nötig. In der Liste steht ein Genehmigungsinhaber und kein Konzern. Eine Konzernflotte von 3.400 Fahrzeugen erzeugt in dieser Tabelle keine einzige Zeile.

Umgekehrt gilt dasselbe für Momenta. Ein Eintrag in Deutschland sagt nichts über Madrid, Zürich oder Zagreb, denn jede dieser Städte hat ihre eigene Beweislage.

Dass sich eine weltweite Flottenzahl nicht auf Europa überträgt, gilt für den Fahrzeugverkauf ebenso wie für den Fahrdienst. Welche Struktur ein chinesischer Hersteller dafür in Deutschland erst einkaufen muss, führt der Beitrag zur Arbeitsteilung zwischen Plattform und Händlernetz aus.

Der Londoner Test und die Ansage für Deutschland

Baidus Robotaxi-Dienst Apollo Go testet seit Juli 2026 Fahrzeuge vom Typ RT6 in London, gemeinsam mit Lyft und Freenow und mit Sicherheitsoperator an Bord. Öffentliche Fahrgäste sind für 2027 angekündigt. Ein Test mit Aufsicht ist kein offener fahrerloser Betrieb, und ein Zieljahr ist kein Termin.

Ein Jahr früher klang die Sache größer. Lyft und Baidu nannten 2025 Deutschland und Großbritannien als erste europäische Märkte ab 2026, und zwar ausdrücklich vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen. Dieser Vorbehalt stammt von den Unternehmen selbst und gehört zur Ansage dazu. Belegt ist damit eine Absicht mit Zieljahr, kein Betrieb.

Was in Großbritannien daraus geworden ist, lässt sich am Londoner Test ablesen. Für Deutschland bleibt die Ansage das, was sie war, nämlich eine Absicht unter Genehmigungsvorbehalt. Wer heute mit einem solchen Angebot rechnet, rechnet gegen ein Zieljahr und nicht gegen einen genehmigten Betrieb. Welche Rolle die vermittelnde Plattform in London, Zagreb und Dubai jeweils einnimmt und wer dort noch im Fahrzeug sitzt, ist in Ubers Umbau zur Betriebsschicht gegenübergestellt.

Woran sich der Wechsel des Zustands ablesen lässt

Die nächsten Schritte in diesem Feld kündigen sich unspektakulär an. Drei Beobachtungen tragen weiter als jede Bühne.

Die erste betrifft die Person im Fahrzeug. Fällt in Zagreb die Überwachung an Bord weg, ist aus einer begleiteten Fahrt ein anderes Produkt geworden. Bleibt sie, bleibt auch die Kostenstruktur, ganz gleich wie viele Fahrzeuge dazukommen.

Die zweite betrifft London. Steigen dort 2027 tatsächlich öffentliche Fahrgäste ein, hat der Test etwas bestanden, was er zum Start noch nicht bestanden hatte.

Die dritte betrifft die Liste selbst. Sie erscheint rollend in neuen Ständen, und die interessante Frage ist weniger, wer neu hinzukommt, als wer eine zweite und eine dritte Zeile bekommt. Ein Inhaber mit einer Genehmigung erprobt. Ein Inhaber mit einem Dutzend Genehmigungen hat den Aufwand offenbar mehr als einmal auf sich genommen, und das ist eine andere Aussage über seine Absichten.

Bleibt alles beim heutigen Stand, geht es um eine begleitete Fahrt in Zagreb, einen begleiteten Test in London, eine Zeile im deutschen Register und um Zielgrößen. Das ist wenig für eine Beschaffung und genug, um die Anbieter im Blick zu behalten. Die Marktlage im Überblick steht in der Übersicht zur autonomen Mobilität.

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fluxlane Redaktion

Neutrale Einordnung zu Robotik, autonomen Systemen und Physical AI — mit Fokus auf den deutschen Markt, klarer Trennung von Ankündigung und Betrieb und quellenbelegten Zahlen. Wie wir arbeiten und Quellen prüfen.

Welche Angaben veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu einer erteilten Erprobungsgenehmigung?

Die Liste nennt zu jeder Genehmigung den Genehmigungsinhaber, die Genehmigungsnummer, die Vorgangsart, das Datum der Genehmigung, den Automatisierungsgrad, die Befristung und die Angabe zur örtlichen Beschränkung des Erprobungsbereichs. Ein Verwendungszweck und eine Fahrzeugzahl gehören nicht zu diesen Angaben. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Wie lange gilt die Erprobungsgenehmigung der Momenta Europe GmbH?

Die Genehmigung trägt die Nummer EPG00267*00, ist als Neuerteilung geführt und bis zum 31. Juli 2028 befristet. Eine Befristung sagt nichts darüber, wie lange tatsächlich erprobt wird. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Darf ein Fahrzeug mit bundesweit gültiger Erprobungsgenehmigung überall fahren?

Nicht allein aufgrund dieser Genehmigung. Die Fußnote der Liste hält fest, dass Erprobungsgenehmigungen ohne örtliche Beschränkung des Erprobungsbereiches unter Beachtung der Fähigkeiten des Fahrzeugs in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig sind. Sie beschreibt damit nur die örtliche Reichweite der Genehmigung, und die ist etwas anderes als die Reichweite des Fahrzeugs. Ob ein bestimmtes Fahrzeug tatsächlich fahren darf, hängt zusätzlich an den Auflagen der Genehmigung, an der Zulassung und an den übrigen Anforderungen für die Erprobung. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Wie aktuell sind die Zahlen aus dem Genehmigungsregister?

Die genannten Zahlen gelten für den Dokumentstand vom 18. August 2026. Die Veröffentlichung ist rollend und führt keine Eintragshistorie, weshalb sich aus dem Datum einer Genehmigung nicht ergibt, ab wann der Eintrag öffentlich sichtbar war. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand — Registerangaben aus der Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen nach §1i StVG i. V. m. §16 AFGBV des Kraftfahrt-Bundesamts, Dokumentstand 18. August 2026, vollständig ausgezählt am 26. August 2026. Daraus stammen der Eintrag der Momenta Europe GmbH sowie die Bestandszahlen zu Genehmigungen, Automatisierungsgraden, örtlicher Beschränkung und Inhabern. Die Angaben zu Zagreb und zur europäischen Planzahl stammen von Uber und Pony.ai sowie dem in der Meldung als Beteiligter geführten Unternehmen Verne. Die Flottenzahl zum 31. Juli 2026 und die europäischen Vorhaben in Madrid, Zürich und Dänemark stammen aus der eigenen Berichterstattung von WeRide. Die Angaben zum Londoner Test und zu den angekündigten Fahrgästen 2027 stammen von Baidu Apollo Go, Lyft und Freenow, die Ansage zu Deutschland und Großbritannien von Lyft und Baidu. Unternehmensangaben, Planzahlen und Ankündigungen sind keine unabhängig erhobenen Werte und können sich ändern. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.

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