KI in der Medizin · Arztpraxis
KI in der Arztpraxis — wie künstliche Intelligenz am Telefon, am Empfang und bei der Dokumentation hilft
Kurz gesagt: KI in der Arztpraxis übernimmt heute vor allem Büroarbeit. Sie nimmt Anrufe an, vergibt Termine, strukturiert die Aufnahme vor und schreibt Gespräche mit. Rund 15 % der Praxen nutzen KI in mindestens einem Feld (Bitkom/Hartmannbund 2025). Kontrolliert belegt ist bisher nur die Dokumentation, und die Belege stammen aus US-Studien. Zahlen wie „bis 60 % weniger Anrufe“ sind Anbieterversprechen. Datenschutz und Schweigepflicht gelten ab dem ersten Klingeln.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ordnet Technik, Studienlage und Recht ein, ist aber kein medizinischer Rat und keine Diagnose. Ob und wie eine Praxis KI nutzt, entscheidet das Praxisteam. Genannte Nutzenwerte gelten für die jeweilige Studienkohorte, nicht pauschal für jede Praxis in Deutschland.
Was KI in der Arztpraxis leistet
Wenn Sie eine Praxis führen oder ihren Betrieb organisieren, ist KI dort heute vor allem ein Bürohelfer. Sie stellt keine Diagnose und ordnet keine Therapie an. Meist läuft sie am Empfang, am Telefon oder im Sprechzimmer mit, denn es geht um die Entlastung des Praxisteams und nicht um den autonomen Arzt am Rechner.
Rund 15 % der Praxen und MVZ nutzen KI in mindestens einem Anwendungsfall, also etwa jede siebte (Bitkom/Hartmannbund 2025). Aufgeteilt sind das 12 % für Diagnoseunterstützung und 8 % für die Praxisverwaltung, Mehrfachnennungen möglich, wobei Diagnoseunterstützung dabei Entscheidungshilfe heißt, nicht eigenständige Diagnose. Hinter den Zahlen stehen mehr als 600 befragte Ärztinnen und Ärzte.
Kliniken sind hier weiter als Praxen. In 18 % der Krankenhäuser ist KI im Einsatz, vor drei Jahren waren es 9 % (Bitkom/Hartmannbund 2025). Wie sich der stationäre Betrieb unterscheidet, zeigt der Beitrag zu KI im Krankenhaus. Wo dieses Feld insgesamt steht, ordnet der Überblick zu KI in der Medizin ein.
Warum das Telefon das größte Problem ist
Das Telefon ist der Engpass jeder Praxis. Es klingelt, während MFA am Tresen Patienten versorgen. Die Verwaltungslast ist der Grund dahinter, denn rechnerisch fallen pro Praxis rund 61 Arbeitstage im Jahr allein für Informationspflichten an (KBV-Bürokratieindex 2024).
Das Gesamtbild ist noch größer. Die Selbstverwaltung verursacht in der Basiserhebung rund 52 Mio Stunden und etwa 2,3 Mrd € jährlich, verteilt auf 353 Informationspflichten (KBV-Bürokratieindex, Basisjahr 2013). Tagesaktuell ist diese Zahl nicht, sie ist ein Referenzwert, der aber zeigt, wie schwer die Bürokratie auf dem Alltag liegt.
Digitalisierung macht es nicht automatisch leichter. Die elektronische AU kostet pro Fall rund 50 Sekunden mehr als Papier, hochgerechnet etwa 1,25 Mio Stunden im Jahr (KBV 2024). Dazu kommt die reine Arbeitszeit. Hausärztinnen und Hausärzte arbeiten laut Ärztemonitor rund 57,6 Stunden pro Woche (KBV/infas 2018), und in diese Lücke stoßen KI-Anbieter zuerst.
Der KI-Telefonassistent

Der KI-Telefonassistent ist der sichtbarste Anwendungsfall. Ein Voicebot nimmt Anrufe rund um die Uhr an, vergibt Termine, notiert Rezept- und Überweisungswünsche und priorisiert Dringendes. So sollen MFA von Routineanrufen frei werden.
Anbieter nennen „bis zu 60 %“ weniger Telefonaufkommen, das ist aber ein Herstellerclaim ohne unabhängigen Beleg. Ähnlich zu lesen sind „89 % automatisierbare Anrufe“ aus einer Auswertung von 45 Praxen und „rund 2,5 Stunden pro Tag“ MFA-Telefonzeit. Alle drei Werte stammen aus Anbieter- und Fachpresse, nicht aus amtlicher Statistik.
Ein KI-System in direkter Interaktion mit Menschen muss sich zu erkennen geben (KI-VO Art. 50). Der Anrufer soll wissen, dass eine Maschine spricht, und eine medizinische Beurteilung am Telefon übernimmt der Assistent ausdrücklich nicht.
Terminvergabe und Erinnerungen
Die Terminvergabe hängt unmittelbar am Telefon. Online-Buchung, KI-gestützte Planung und Recall gehören zusammen, und Erinnerungen per SMS oder App sollen No-Shows senken. Für Patienten heißt das vor allem besserer Zugang zu freien Terminen.
Die Anbieter bewerben die Effekte, unabhängig belegt sind sie kaum, denn belastbare deutsche Wirkungsstudien zur No-Show-Reduktion fehlen weitgehend. Der organisatorische Nutzen ist plausibel, ein fester Prozentgewinn, mit dem Sie planen könnten, aber nicht garantiert.
Datenschutz beginnt schon hier, denn wer einen Termin bucht, nennt oft Anliegen, Beschwerden oder Medikamente. Damit sind Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9 früh im Spiel. Terminsysteme sind deshalb kein reines Kalender-Thema, sondern ein Datenschutz-Thema. Für ein Krankenhaus kommen dazu eigene IT-Sicherheitspflichten; sie stehen im Beitrag zu den IT-Sicherheitspflichten im Krankenhaus.
Digitale Anamnese und Aufnahme
Vor dem Arztkontakt steht oft die digitale Aufnahme. Patienten füllen am Tablet oder zu Hause einen strukturierten Bogen aus, die Software sortiert Angaben und bereitet sie für das Gespräch vor. Das spart Zeit im Sprechzimmer und kann die Anamnese vollständiger machen.
Die digitale Anamnese ist Vorstrukturierung, keine Diagnose, weil sie Daten ordnet und keine Krankheit beurteilt. Würde sie diagnostizieren, wäre sie ein Medizinprodukt mit ganz anderen Pflichten.
Die Trennung schlägt auch rechtlich durch. Verordnungsfähige Patienten-Apps sind DiGA, gelistet im BfArM-Verzeichnis (§ 33a, § 139e SGB V), während Praxis-Verwaltungs- oder Aufnahme-KI in der Regel keine DiGA ist. Wie Symptom-Checker und echte Diagnose davon abgegrenzt sind, vertieft der Beitrag zur KI-gestützten Diagnose.
KI-Dokumentation im Sprechzimmer

Im Sprechzimmer arbeitet die Ambient Documentation. Ein Mikrofon nimmt das Arzt-Patienten-Gespräch auf, und die Software formt daraus einen Notiz- oder Arztbrief-Entwurf, teils mit ICD-Vorschlag. Der Arzt prüft, korrigiert und gibt frei, er tippt nicht mehr alles selbst.
Bei KI-Entscheidungsunterstützung bleibt die ärztliche Erfahrung unabdingbar, Letztverantwortung und Plausibilitätsprüfung liegen beim Arzt (ZEKO 2021). Die Bundesärztekammer bestätigte das 2025 und hielt fest, dass KI unterstützen kann, der Arzt aber die Ergebnisse prüfen muss, wozu auch die Aufklärung der Patienten gehört.
Damit ist die Dokumentation das reifste Feld. Sie hat als einziges kontrollierte Studien, die einen Effekt zeigen. Trotzdem bleibt sie ein Entwurfswerkzeug, denn ohne die ärztliche Freigabe geht keine Notiz in die Akte.
Was davon wirklich belegt ist
Nur die Ambient Documentation hat kontrolliert gemessene Effekte, und die stammen aus den USA. In einer randomisierten Studie mit 238 Ärzten sparte die KI-Gruppe im Schnitt rund 41 Sekunden pro Notiz (US-RCT 2024/25), und das ist ein echter, aber moderater Wert.
Weitere US-Befunde stützen das Bild. Nach 84 Tagen Nutzung sank die Burnout-Prävalenz um 21,2 Prozentpunkte absolut (Mass General Brigham 2025). In einem großen Rollout nutzten 7.260 Ärzte die Technik über mehr als 2,5 Mio Patientenkontakte und sparten geschätzt rund 15.791 Stunden (Kaiser Permanente, USA). Alle drei Zahlen sind US-Daten, die Übertragbarkeit auf deutsche Praxen ist offen.
Ein oft genannter Wert gehört nicht dazu. Die Angabe „bis zu 2 Stunden pro Tag“ gesparte Dokumentationszeit ist ein Anbieterclaim. Sie widerspricht dem kontrolliert gemessenen Wert von 41 Sekunden pro Notiz, und deshalb steht sie hier nicht als Fakt, sondern als Werbeversprechen.
| Einsatzfeld | Was die KI tut | Reifegrad / Beleg | Status |
|---|---|---|---|
| Telefon / Anrufmanagement | Anrufe annehmen, Termine, Rezepte, Priorisierung | breit am Markt, Effekte beworben | Anbieterclaim (bis 60 %) |
| Terminvergabe / Recall / No-Show | Online-Buchung, Erinnerungen, Planung | Markt, ohne unabhängigen Beleg | Anbieterclaim |
| Digitale Anamnese / Aufnahme | Ersterfassung vorstrukturieren, keine Diagnose | Markt / Pilot | Abgrenzung zur Diagnose |
| Ambient Documentation | Gespräch mitschreiben, Notiz-Entwurf | kontrolliert belegt (US-Studien) | PRIMÄR (int.), DE offen |
| Abrechnung / Kodierung / Organisation | Kodier-Vorschläge, PVS-Automatisierung | Markt, 8 % Verbreitung (Bitkom) | PRIMÄR (Verbreitung) |
Abrechnung und Praxisverwaltung
Kodierung, Abrechnung und Organisation folgen klaren Regeln, und genau solche Routinen lassen sich technisch gut unterstützen. Rund 8 % der Praxen setzen KI bereits in der Verwaltung ein (Bitkom/Hartmannbund 2025).
Der Nutzen liegt in der Wiederholung. Kodier-Vorschläge, Vollständigkeitsprüfungen und Automatisierungen in der Praxissoftware nehmen dem Team Kleinarbeit ab, und das soll Fehler und Nacharbeit reduzieren. Über den konkreten Zeitgewinn gibt es aber keine belastbaren deutschen Studienzahlen.
Die KI schlägt vor, Ihr Team prüft und gibt frei. Fehlerhafte Kodierung bleibt am Ende ein Praxis-Risiko, kein Software-Risiko. Deshalb bleibt die menschliche Kontrolle auch hier Pflicht.
Datenschutz und Schweigepflicht
Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie, ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten (DSGVO Art. 9), erlaubt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder als Teil der Gesundheitsversorgung. Das gilt schon beim ersten Anruf, wenn Symptome fallen.
Externe Dienstleister brauchen einen festen Rahmen. Vor der Nutzung einer Telefon- oder Doku-KI ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Pflicht (DSGVO Art. 28). Dazu kommt die ärztliche Schweigepflicht. Das Offenbaren von Patientengeheimnissen ist strafbewehrt (§ 203 StGB), und mitwirkende Dienstleister müssen schweigepflichtkonform eingebunden sein.
Der Serverstandort entscheidet mit. Werden sensible Daten auf US-Systemen verarbeitet, gilt das als riskant (EuGH Schrems II 2020). Ein EU- oder DE-Standort ist deshalb der sichere Weg. Setzt eine Praxis Hochrisiko-KI ein, gelten zusätzlich Betreiberpflichten wie menschliche Aufsicht und Protokollierung (KI-VO Art. 26). Ob ein System hochriskant ist, klärt der Einzelfall.
Wo die Grenzen liegen
Für die niedergelassene Praxis in Deutschland gibt es kaum unabhängige Wirkungsstudien, weshalb vieles Herstellerversprechen ist, kein Beweis. Der einzige kontrolliert belegte Effekt kommt aus US-Daten zur Dokumentation.
Die Technik selbst macht ebenfalls Probleme. KI muss in Ihre Praxissoftware passen, sonst entstehen Doppelarbeit und Insellösungen. Schlechte Datenqualität führt zu unsicheren Vorschlägen, und ohne saubere Integration verpufft der Zeitgewinn.
KI entlastet das Praxisteam von Routine, sie ersetzt weder MFA noch Arzt (ZEKO 2021, BÄK 2025). Sie schafft Zeit für Patienten, nicht die bessere Diagnose, und der Fachkräftemangel wird abgefedert, nicht gelöst.
Was das für Patienten heißt
Für Patienten zählt zuerst der Zugang. Ein Telefonassistent nimmt Anrufe auch dann an, wenn die Leitung sonst besetzt wäre, und Termine lassen sich rund um die Uhr buchen. Das senkt die Hürde, überhaupt durchzukommen.
Dazu kommt ein Recht auf Transparenz. Am Telefon muss erkennbar sein, dass eine KI spricht (KI-VO Art. 50). Die Dokumentation läuft dagegen meist im Hintergrund, doch Nachfragen ist trotzdem immer erlaubt.
Über Diagnose und Behandlung entscheidet der Mensch, nicht die Maschine. Die KI liefert Vorschläge und Entwürfe, das Praxisteam trägt die Verantwortung. Diese Ordnung ändert sich durch keine Software.
Fazit
KI in der Arztpraxis ist die Antwort auf Telefon und Bürokratie, denn der Bedarf ist echt, bei rund 61 Arbeitstagen Verwaltungslast pro Praxis und Jahr. Breit am Markt sind Telefon-, Termin- und Aufnahme-KI. Ihre Entlastungszahlen bleiben aber überwiegend Anbieterclaims.
Kontrolliert belegt ist nur die Dokumentation, moderat und international. Der gemessene Effekt liegt bei rund 41 Sekunden pro Notiz, nicht bei zwei Stunden am Tag. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Schweigepflicht gehören dabei zur Grundlage. KI bleibt ein Werkzeug, die Entscheidung liegt bei Ihrem Praxisteam.
Wo hilft KI in der Arztpraxis?
KI übernimmt in der Praxis vor allem Büroaufgaben: Telefon, Termine, Aufnahme und Dokumentation. Rund 15 % der Praxen nutzen sie in mindestens einem Feld (Bitkom/Hartmannbund 2025). Kontrolliert belegt ist bisher nur die Ambient-Dokumentation, und die Belege stammen aus US-Studien. Telefon- und Terminentlastung sind breit am Markt, aber überwiegend Anbieterclaims.
Was ist ein KI-Telefonassistent?
Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe an, vergibt Termine und notiert Rezeptwünsche. Anbieter versprechen „bis zu 60 %“ weniger Telefonaufkommen, das ist aber ein Herstellerclaim ohne unabhängigen Beleg. Wichtig: Das System muss sich zu Gesprächsbeginn als KI zu erkennen geben (KI-VO Art. 50). Eine medizinische Beurteilung am Telefon leistet es nicht.
Ersetzt KI die MFA?
Nein. KI entlastet das Praxisteam von Routine, sie ersetzt weder MFA noch Arzt. Die ärztliche Plausibilitätsprüfung und Letztverantwortung bleiben unverzichtbar (ZEKO 2021, BÄK 2025). Sie schafft Zeit für Patienten, die Beziehung und Entscheidung bleiben menschlich.
Wie sicher sind meine Daten am KI-Telefon?
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (DSGVO Art. 9) und werden schon beim Anruf berührt. Setzt die Praxis externe KI-Dienstleister ein, braucht sie vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28). Dazu gilt die Schweigepflicht (§ 203 StGB). Ein EU-Serverstandort ist wichtig, denn US-Systeme gelten seit Schrems II 2020 als riskant.
Hilft KI gegen die Bürokratie?
Teilweise. Praxen tragen rund 61 Arbeitstage pro Jahr an Informationspflichten (KBV-Bürokratieindex 2024). Kontrolliert belegt ist bislang nur die Dokumentation: In einer US-Studie sparte sie rund 41 Sekunden pro Notiz (n=238). Werte wie „bis zu 2 Stunden pro Tag“ sind Anbieterclaims und nicht gedeckt.
Stellt die KI-Anamnese eine Diagnose?
Nein. Die digitale Anamnese strukturiert Angaben vor dem Arztkontakt, sie diagnostiziert nicht. Eine Diagnose würde sie zum Medizinprodukt mit ganz anderen Pflichten machen. Symptom-Checker und echte Diagnose sind ein eigenes Feld. In der Praxis bleibt die Aufnahme reine Vorstrukturierung.
Darf KI Gespräche mitschreiben?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Nötig sind eine Rechtsgrundlage für Gesundheitsdaten (Art. 9), ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28) und die Wahrung der Schweigepflicht. Die KI erstellt nur einen Entwurf, der Arzt prüft und gibt ihn frei. Ohne Freigabe geht keine Notiz in die Akte.
Was kostet KI in der Praxis?
Feste Preise nennen wir nicht, die Modelle sind meist Abos und stark unterschiedlich. Wichtiger als der Preis sind die Einbindung in die Praxissoftware und der Datenschutz. Eine Anbieterempfehlung geben wir bewusst nicht. Entscheidend ist, dass Auftragsverarbeitung und Serverstandort stimmen.
Merke ich als Patient die KI?
Am Telefon ja: Der Assistent muss sich als KI zu erkennen geben (KI-VO Art. 50). Die Dokumentation läuft dagegen meist im Hintergrund, das merken Sie kaum. Nachfragen dürfen Sie immer, Transparenz ist Ihr Recht. Über die Behandlung entscheidet in jedem Fall der Mensch.
Quellen & Stand: Bitkom Research / Hartmannbund 2025 (KI in rund 15 % der Praxen, 12 % Diagnoseunterstützung, 8 % Verwaltung, mehr als 600 Befragte; Kliniken 18 % vs. 9 % 2022), KBV-Bürokratieindex 2024 (rund 61 Arbeitstage/Praxis/Jahr; eAU +50 Sek/Fall, +1,25 Mio Std/Jahr; 52 Mio Std / 2,3 Mrd € / 353 Informationspflichten aus Basisjahr 2013), KBV/infas Ärztemonitor 2018 (rund 57,6 h/Woche Hausärzte), US-RCT Ambient AI Scribes 2024/25 (n=238, −41 Sek/Notiz; PMC), Mass General Brigham 2025 (Burnout −21,2 %-Punkte absolut nach 84 Tagen), Kaiser Permanente 2023–2024 (7.260 Ärzte, mehr als 2,5 Mio Kontakte, ~15.791 Std), ZEKO/BÄK 2021 (CDSS, ärztliche Letztverantwortung), Wissenschaftlicher Beirat BÄK 2025 (KI in der Medizin, Plausibilitätsprüfung), DSGVO Art. 9 / Art. 28, § 203 StGB, EuGH Schrems II 2020, KI-VO 2024/1689 Art. 50 / Art. 26, § 33a / § 139e SGB V (DiGA-Abgrenzung). Anbieterclaims („bis 60 %“, „89 %/45 Praxen“, „2,5 Std/Tag“, „2 Std/Tag Doku“) sind als solche gekennzeichnet und nicht unabhängig belegt. US-Studien: DE-Übertragbarkeit offen. Kein medizinischer Rat. Stand: 31. Juli 2026.