Autonome Mobilität · Vergleich
Tesla vs Waymo — was die Angaben beider Unternehmen tragen und was nicht
Kurz gesagt — Teslas Robotaxi-Supportseite nennt begrenzte Servicegebiete in Miami, Orlando, Tampa, Austin, Dallas und Houston, und im Dienst ist nach diesen Angaben zunächst das Model Y im Einsatz. Waymo nennt als Ziel, den kommerziellen Fahrdienst in München gegen Ende 2027 für die Öffentlichkeit zu öffnen — ein Zieltermin, keine bereits erteilte Betriebsgenehmigung. Beides nebeneinanderzulegen ergibt kein Kräfteverhältnis, denn die eine Angabe beschreibt einen laufenden Betrieb an genannten Orten und die andere ein Vorhaben für einen Ort. Eine belastbare Trennung zieht Tesla selbst, nämlich im Handbuch zum Model 3, wo Full Self-Driving (Supervised) einen vollständig aufmerksamen Fahrer verlangt und das Fahrzeug nach dieser Beschreibung nicht autonom macht. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Die Frage in der Vorlage und die, die sich beantworten lässt
Wer in einem deutschen Mobilitätsunternehmen die Strategie verantwortet, kennt den Auftrag vermutlich im Wortlaut. Eine Seite, bis zur nächsten Sitzung, Überschrift Tesla oder Waymo, und darunter die Frage, wer von beiden vorn liegt. Gestellt ist sie in zwei Minuten. Beantwortet wird sie auch in zwei Wochen nicht, weil sie eine Rangfolge verlangt und für eine Rangfolge eine gemeinsame Skala fehlt.
An mangelnder Auskunft liegt das nicht. Beide Unternehmen sagen einiges über sich, und vieles davon ist konkret genug, um damit zu arbeiten. Sie sagen es nur über verschiedene Dinge. Eine Liste von Servicegebieten, ein eingesetzter Fahrzeugtyp, ein Satz aus einem Fahrzeughandbuch, eine Sensorauslegung, ein Simulationsverfahren und ein Zieltermin sind sechs verschiedene Arten von Aussage, und keine davon lässt sich gegen eine andere verrechnen.
Beantworten lässt sich dagegen, worüber jede einzelne dieser Angaben etwas sagt und worüber sie schweigt. Die zweite Frage in der Sitzung lautet ohnehin selten, wer gewinnt, sondern was der Stand für den eigenen Betrieb bedeutet. Das trägt weiter als eine Rangfolge, die beim ersten Nachfragen auseinanderfällt.
Tesla zieht die Trennlinie im eigenen Handbuch
Die Trennung, an der dieses Thema hängt, stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus Teslas eigener Dokumentation. Das Model-3-Handbuch zur Software 2026.20 für Nordamerika stellt klar, dass Full Self-Driving (Supervised) einen vollständig aufmerksamen Fahrer verlangt und das Fahrzeug nicht autonom macht. Deutlicher lässt sich eine Produktgrenze kaum formulieren, und sie kommt vom Hersteller selbst.
Für eine Entscheidungsvorlage ist das die Zeile, die trägt. Das Assistenzsystem in Kundenfahrzeugen und der Robotaxi-Dienst, den Tesla betreibt, sind nach dieser Beschreibung nicht dieselbe Sache in zwei Reifegraden, sondern zwei getrennte Angebote. Wer in der Sitzung einwirft, Teslas führen doch längst allein, meint das Assistenzsystem und schließt daraus auf den Dienst. Dieser Sprung passiert leicht, und er lässt sich mit einem Satz aus dem Handbuch abräumen.
Für Europa liegt inzwischen ein eigener Stand vor. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat am 10. April 2026 eine Typgenehmigung für Full Self-Driving (Supervised) erteilt und beschreibt das System dabei ausdrücklich als fahrergesteuertes Fahrassistenzsystem, bei dem der Fahrer verantwortlich bleibt und jederzeit die Kontrolle behalten muss. Die Genehmigung gilt nach Angaben der RDW vorläufig allein in den Niederlanden; eine unionsweite Geltung setzt einen Antrag der Behörde bei der Europäischen Kommission und eine Abstimmung der Mitgliedstaaten voraus. Der europäische Freigabestand widerspricht dem nordamerikanischen Handbuchsatz also nicht, sondern bestätigt ihn in der Sache: Auch in Europa ist das genehmigte System eines mit verantwortlichem Fahrer.
Für Deutschland folgt daraus zunächst nichts. Ob ein anderer Mitgliedstaat die niederländische Genehmigung übernimmt, entscheidet dieser selbst. Reuters berichtete am 1. September 2026, dass das System zu diesem Zeitpunkt in fünf Ländern freigeschaltet war: den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Estland und Litauen. Deutschland ist darunter nicht. Für den 6. Oktober 2026 steht nach demselben Bericht eine Abstimmung auf EU-Ebene über die breitere Zulassung an.
Kurz zuvor hat Tesla eigene Sicherheitsdaten für Europa veröffentlicht. Nach Unternehmensangaben, über die Reuters am 1. September 2026 berichtete, stützen sie sich auf mehr als 100 Millionen Kilometer aus dem Zeitraum April bis August 2026 in diesen fünf Ländern; daraus leitet Tesla eine 4,1-fach niedrigere Kollisionsrate gegenüber manuell gefahrenen Teslas ab. Das sind Angaben des Unternehmens über das eigene Produkt und keine unabhängig erhobenen Werte. Reuters weist im selben Bericht darauf hin, dass Fachleute frühere Vergleiche dieser Bauart als methodisch unzulässig eingestuft haben, weil sie ungleiche Fahrsituationen gegeneinanderstellen. Tesla führt die Daten in einem eigenen Dashboard; die Redaktion konnte die beiden Zahlen in der zugänglichen Fassung dieses Dashboards nicht nachvollziehen und gibt sie deshalb ausschließlich als Unternehmensangabe nach dem Reuters-Bericht wieder.
Zwei Vorbehalte gehören dazu, sonst trägt der Satz mehr, als er darf. Er beschreibt den dokumentierten Stand dieser Software und nicht eine Eigenschaft für alle Zeit. Und er stammt aus dem nordamerikanischen Handbuch, weshalb er sich ohne eigene Prüfung nicht auf den europäischen Freigabestand übertragen lässt.
Sechs Städte, begrenzte Gebiete und ein Serienfahrzeug

Teslas Robotaxi-Supportseite nennt aktuell begrenzte Servicegebiete in Miami, Orlando, Tampa, Austin, Dallas und Houston. Das ist eine Aussage darüber, wo ein Dienst angeboten wird. Sie sagt nichts darüber, wie das Fahrsystem in diesen Gebieten arbeitet, und ebenso wenig, was außerhalb davon möglich wäre.
Das Wort begrenzt stammt dabei von Tesla und beschreibt genau das, was es sagt. Ein begrenztes Servicegebiet in einer Stadt ist nicht die Stadt. Wer aus einer solchen Liste etwas über den Reifegrad lesen will, braucht die Ausdehnung der Gebiete und nicht die Zahl der Städte. Die Grenze eines Betriebsgebiets ist nämlich die Stelle, an der ein Betreiber aufgehört hat. Sechs Nennungen bleiben sechs Nennungen, und wie viel Fläche dahintersteht, ist eine ganz andere Größe.
Dazu kommt, dass Servicegebiete sich schnell ändern können, was aus der Liste eine Momentaufnahme macht. Für ein Papier, das ein paar Wochen überdauern soll, hat das eine praktische Folge. Eine Liste, die morgen anders aussehen kann, gehört mit dem Datum ihres Abrufs in die Vorlage, denn sonst liegt in der Sitzung eine Angabe auf dem Tisch, deren Alter niemand kennt.
Zum Fahrzeug macht Tesla eine ähnlich nüchterne Angabe. Nach Teslas Supportangaben kommt im aktuellen Robotaxi-Dienst zunächst Model Y zum Einsatz, und Cybercab führt Tesla dort als zukünftiges Robotaxi-Fahrzeug. Damit fährt im Dienst heute ein Serienmodell aus Teslas Programm und kein eigens für den Dienst entwickeltes Fahrzeug.
Der Unterschied ist keine Detailfrage, weil er die Kostenseite berührt. Ein Fahrzeug, das für einen Fahrdienst gebaut wird, lässt sich anders auslegen als eines, das dafür nachgerüstet wird. Einen Termin hat Tesla inzwischen gesondert genannt: Nach Branchenberichten vom 24. August 2026, die sich auf eine Ankündigung Teslas vom 22. August 2026 stützen, ist für den 3. September 2026 in Austin eine Cybercab-Veranstaltung angesetzt. Eine angekündigte Veranstaltung ist kein Fahrzeug im Regeldienst. Es bleibt ein Vorhaben, und Vorhaben gehören in die Spalte neben den laufenden Dienst, nicht hinein.
Ein Zieltermin für München ist kein Genehmigungsstand

Für den deutschen Teil einer solchen Vorlage steht eine Ansage im Raum. Waymo nennt als Ziel, den kommerziellen Fahrdienst in München gegen Ende 2027 für die Öffentlichkeit zu öffnen. Das Unternehmen führt den Punkt als Zieltermin und nicht als bereits erteilte Betriebsgenehmigung.
Die Ansage sagt trotzdem mehr, als eine bloße Jahreszahl sagen würde. Sie benennt neben dem Zeitpunkt auch eine Betriebsart, nämlich einen kommerziellen Fahrdienst, der für die Öffentlichkeit geöffnet ist. Das ist ein anderer Zustand als eine Erprobung mit vorregistriertem Nutzerkreis, denn ein offener Dienst richtet sich an jeden, der die App öffnet. Ein ausgewählter Kreis lässt sich einweisen und notfalls verkleinern, ein offener Dienst nicht.
Beim Wörtchen gegen lohnt sich eine kleine Strenge. Es beschreibt, wie sicher sich Waymo bei der eigenen Ansage ist, und es beschreibt keine Eigenschaft des Vorhabens. Aus gegen Ende 2027 wird deshalb nie Ende 2027 und schon gar nicht Dezember 2027.
Für die Planung heißt das, dass sich darauf ein Szenario bauen lässt, aber kein Terminplan. Ein Zieltermin ist ein Planwert des Unternehmens, das ihn nennt, und er bindet niemanden — weder eine Behörde noch das Unternehmen selbst. Wer für Deutschland plant, plant gegen ein Unternehmensziel. Den Münchner Stand im Einzelnen führt Autonomes Fahren in München.
Was eine Sensorliste über den Betrieb aussagt
Zur Technik liegt von Waymo eine ungewöhnlich konkrete Angabe vor. Die sechste Generation des Waymo Driver ist nach Unternehmensangaben mit 13 Kameras, vier LiDAR-Einheiten, sechs Radarsensoren und externen Audioempfängern ausgelegt. Solche Zahlen wirken hart, weil man sie zählen kann.
Zählbar sind sie auch, nur beschreiben sie einen Bauzustand und keine Leistung. Aus 13 Kameras folgt nicht, wie ein Fahrzeug an einer verstellten Kreuzung reagiert, und aus vier Laserscannern folgt keine Sicherheitswirkung. Die Angabe gehört außerdem der beschriebenen sechsten Generation und gilt nicht automatisch für jedes Fahrzeug, das irgendwo im Dienst ist. Wer sie auf eine ganze Flotte überträgt, trägt sie weiter, als sie reicht.
Interessanter als die Menge ist der letzte Posten in der Liste. Externe Audioempfänger stehen in derselben Aufzählung wie Kameras, LiDAR und Radar, obwohl Hören eine andere Wahrnehmungsart ist als Sehen und Messen. Wer das Hören in eine Auslegung aufnimmt, holt eine Wahrnehmung ins Fahrzeug, die nicht an Sichtlinien gebunden ist.
Was sich aus alldem nicht bauen lässt, ist ein Vergleich. Eine Sensorauslegung gegen eine Liste von Servicegebieten zu stellen, ergibt keine Aussage über zwei Anbieter, weil die eine Angabe von Bauteilen handelt und die andere von Orten. Das gilt in beide Richtungen, denn eine Gebietsliste sagt ihrerseits nichts über Bauteile. Die beiden Zahlen berühren sich an keiner Stelle. Wie diese Bauteile zusammenarbeiten, erklärt Wie ein Robotaxi funktioniert.
Die seltene Situation ist die knappe Größe
Die zweite technische Angabe ist unscheinbarer und für eine Strategieseite ergiebiger. Waymo nutzt nach eigener Beschreibung ein generatives World Model als Teil seiner Simulation, um Sensoransichten und seltene oder komplexe Fahrszenarien zu erzeugen und zu variieren. Das klingt nach Werkzeugkasten, beschreibt aber den Umgang mit einem Engpass.
Der gewöhnliche Kilometer ist in diesem Feld nicht knapp. Er sammelt sich von selbst an, sobald Fahrzeuge fahren, und er sammelt sich umso schneller, je größer eine Flotte wird. Knapp ist die Situation, die selten vorkommt, und genau die lässt sich nicht bestellen. Man wartet auf sie, oder man erzeugt sie. Ein Verfahren, das seltene Fälle erzeugt und variiert, ist deshalb eine Antwort auf Datenknappheit und nicht auf Datenmenge.
Damit sind eine Kilometerzahl und eine Verfahrensbeschreibung endgültig nicht dasselbe, obwohl beides gern in denselben Vergleich gerät. Die eine zählt, was passiert ist. Die andere beschreibt, wie ein Unternehmen an das herankommt, was selten passiert.
Der Vorbehalt bleibt allerdings groß, denn hier beschreibt ein Unternehmen ein Verfahren, das es selbst einsetzt. Ein Verfahren, das seltene Situationen erzeugt, sagt nichts darüber, wie gut ein System sie anschließend bewältigt. Leistungsbehauptungen, die auf einer solchen Beschreibung aufbauen, brauchen eigene Belege.
Warum die beiden Städtelisten nicht gegeneinander stehen
Von allen Angaben sehen zwei so aus, als ließen sie sich direkt vergleichen, weil beide von Orten handeln. Tesla nennt begrenzte Servicegebiete in sechs US-Städten, für Waymo steht hier München. Sechs zu eins wäre trotzdem keine Zahl, denn die Münchner Ansage ist Waymos Einstieg in Deutschland und nicht Waymos Standortliste: Waymo selbst zählte am 1. September 2026 vierzehn Städte, in denen das Unternehmen Fahrgäste vollständig autonom befördert, nachdem an diesem Tag Denver, San Diego und Tampa dazugekommen sind. Eine namentliche Aufstellung dieser vierzehn Städte veröffentlicht Waymo nicht, und der Zugang wird nach Unternehmensangaben schrittweise geöffnet statt auf einmal. Verglichen würde hier ein Betriebsstand mit einem einzelnen Markteintrittsvorhaben.
Auch ohne diesen Einwand wäre sechs zu eins keine Zahl, weil beide Seiten Verschiedenes zählen und sich auf verschiedene Zeitpunkte beziehen. Auf der einen Seite steht ein Betriebszustand, der zum Prüfzeitpunkt so beschrieben war. Auf der anderen steht ein Ziel für gegen Ende 2027. Eine laufende Sache gegen ein Vorhaben zu stellen, ist keine Gegenüberstellung von Leistungen, sondern eine von Zeitformen.
Dazu kommt die Frage nach dem Zustand, und sie braucht immer einen Ort. Erprobung, überwachter Betrieb, fahrerloser Betrieb und offener kommerzieller Dienst sind verschiedene Zustände und keine Stufen einer Leiter, die man einmal erklimmt. Ein Anbieter kann an einem Ort in dem einen Zustand arbeiten und am nächsten in einem anderen. Eine Statusaussage ohne Ortsangabe ist deshalb keine Information, sondern eine Stimmung.
Ein tragfähiger Vergleich bräuchte demnach dieselbe Bezugsgröße auf beiden Seiten, denselben Erhebungszeitraum und dieselbe Betriebsart am jeweils genannten Ort. Solange das nicht zusammenkommt, bleibt jede Zahlengegenüberstellung eine Rechnung mit ungleichen Einheiten. Sortieren lassen sich die Angaben trotzdem, und zwar danach, was sie jeweils für eine Art von Aussage sind.
| Angabe | Wer sie macht | Art der Angabe | Orts- und Zeitbezug | Vorbehalt |
|---|---|---|---|---|
| Begrenzte Servicegebiete in Miami, Orlando, Tampa, Austin, Dallas und Houston | Tesla | räumliche Verfügbarkeit des Dienstes, kein Betriebsmodus | Robotaxi-Supportseite, Stand 25. August 2026 | Servicegebiete können sich schnell ändern |
| Im aktuellen Robotaxi-Dienst kommt zunächst Model Y zum Einsatz | Tesla | Angabe zum eingesetzten Fahrzeug | Robotaxi-Supportseite, Stand 25. August 2026 | aktueller Supportstand, kein Ausblick auf spätere Fahrzeuge |
| Cybercab wird als zukünftiges Robotaxi-Fahrzeug dargestellt | Tesla | Darstellung eines Vorhabens | Robotaxi-Supportseite, Stand 25. August 2026 | Vorhaben und kein Betriebszustand |
| Full Self-Driving (Supervised) verlangt einen vollständig aufmerksamen Fahrer und macht das Fahrzeug nicht autonom | Tesla | Produktbeschränkung im Fahrzeughandbuch | Model-3-Handbuch zur Software 2026.20 für Nordamerika, Stand 25. August 2026 | beschreibt das nordamerikanische Handbuch, ohne weitere Prüfung nicht auf den europäischen Freigabestand übertragbar |
| Kommerzieller Fahrdienst in München gegen Ende 2027 für die Öffentlichkeit geöffnet | Waymo | Zielangabe des Unternehmens | München, Zieltermin gegen Ende 2027, Angabenstand 25. August 2026 | Zieltermin und keine bereits erteilte Betriebsgenehmigung |
| 13 Kameras, vier LiDAR, sechs Radar und externe Audioempfänger | Waymo | Auslegung einer Hardwaregeneration | sechste Generation des Waymo Driver, Waymo-Veröffentlichung vom 19. August 2024, geprüft am 25. August 2026 | gilt für die beschriebene sechste Generation, nicht automatisch für jede Waymo-Flotte |
| Generatives World Model als Teil der Simulation, um Sensoransichten und seltene oder komplexe Fahrszenarien zu erzeugen und zu variieren | Waymo | Verfahrensbeschreibung | Unternehmensbeschreibung, Waymo-Veröffentlichung vom 6. Februar 2026, geprüft am 25. August 2026 | Beschreibung eines Verfahrens, Leistungsbehauptungen daraus sind nicht geprüft |
Was auf die eine Seite gehört

An den Anfang gehört die Trennung aus Teslas Handbuch, weil ohne sie die halbe Diskussion an der falschen Sache hängt. Ein überwachtes Assistenzsystem in Kundenfahrzeugen und ein Fahrdienst mit eigenen Fahrzeugen sind zwei Angebote, und der Hersteller selbst führt sie getrennt.
Darunter gehört, was heute wo läuft, und zwar für beide Seiten mit derselben Bezugsgröße. Für Tesla heißt das begrenzte Servicegebiete in sechs genannten US-Städten und Model Y im Dienst, mit dem Hinweis, dass sich diese Gebiete schnell verschieben können. München gehört bei Waymo nicht in diese Zeile, sondern in die darunter: als Zieltermin gegen Ende 2027 für einen öffentlich zugänglichen kommerziellen Fahrdienst in Deutschland. Cybercab steht daneben als Vorhaben, nicht als Fahrzeug im Dienst.
Die technischen Angaben gehören auf die Seite, aber nicht in eine Punktewertung. Eine Sensorauslegung beschreibt eine Bauart, ein Simulationsverfahren beschreibt den Umgang mit seltenen Fällen, und beides zusammen ergibt keine Note. Wer in der Sitzung nach einem Sieger gefragt wird, hat mit dieser Aufstellung die bessere Antwort, weil sie sich beim Nachfragen nicht auflöst.
Bewegen wird sich das Bild an Stellen, die sich ohne Aufwand verfolgen lassen: ob aus dem Münchner Zieltermin eine Genehmigungslage wird, ob die begrenzten Gebiete in den genannten Städten wachsen und ob aus Cybercab ein Fahrzeug im Dienst wird. Bis dahin bleibt die ehrliche Antwort, dass hier zwei Unternehmen über verschiedene Dinge sprechen und ein gemeinsames Rennen erst entsteht, wenn beide dasselbe berichten. Den Rahmen um beide Anbieter spannt die Gesamtschau zur autonomen Mobilität.
Lässt sich in München heute ein Waymo buchen?
Nein. Waymo hat für München einen Zieltermin genannt: Der kommerzielle Fahrdienst soll sich gegen Ende 2027 der Öffentlichkeit öffnen. Ein Zieltermin des Unternehmens ist weder eine erteilte Betriebsgenehmigung noch eine buchbare Leistung. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Gilt Teslas Handbuchaussage zu Full Self-Driving (Supervised) auch für Fahrzeuge in Europa?
Die Aussage stammt aus dem Model-3-Handbuch zur Software 2026.20 für Nordamerika. Auf den europäischen Freigabestand lässt sie sich ohne eigene Prüfung nicht übertragen, denn Handbuchstände und Freigaben werden je Markt gepflegt. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Fahren im Tesla-Robotaxi-Dienst bereits Cybercab?
Nein. Teslas Supportangaben nennen für den aktuellen Robotaxi-Dienst zunächst das Model Y; das Cybercab erscheint dort als Fahrzeug für die Zukunft. Eine Darstellung als künftiges Fahrzeug beschreibt ein Vorhaben und keinen Einsatz.
Warum steht in einem solchen Vergleich keine Sicherheitsbilanz?
Ein Sicherheitsvergleich verlangt gleiche Bezugsgrößen, gleiche Erhebungszeiträume und Zahlen, die nicht von den verglichenen Unternehmen selbst stammen. Angaben zu Servicegebieten, eingesetzten Fahrzeugen, Sensorauslegungen und Simulationsverfahren erfüllen keine dieser Bedingungen und tragen deshalb keine Aussage über Sicherheit.
Quellen und Stand — Die Angaben zu Servicegebieten, eingesetztem Fahrzeug und Cybercab stammen von Teslas Robotaxi-Supportseite, die Angabe zu Full Self-Driving (Supervised) aus Teslas Model-3-Handbuch zur Software 2026.20 für Nordamerika. Die Angaben zum Münchner Zieltermin, zur Auslegung der sechsten Generation des Waymo Driver und zum generativen World Model stammen von Waymo. Alle Punkte sind Unternehmensangaben und keine unabhängig erhobenen Messwerte; ihr Stand ist der 25. August 2026. Servicegebiete und Softwarestände ändern sich laufend, und Zieltermine sind Planwerte der Unternehmen, die sie nennen. Am 3. September 2026 sind drei Angaben nachgeführt worden: die Zahl der Städte, in denen Waymo Fahrgäste vollständig autonom befördert, nach dem Unternehmensblog vom 1. September 2026 — eine Eigenzählung ohne veröffentlichte Städteliste; die europäische Typgenehmigung für Full Self-Driving (Supervised) nach der Erläuterung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW vom 10. April 2026; sowie die von Tesla am 1. September 2026 veröffentlichten europäischen Sicherheitsdaten, über die die Nachrichtenagentur Reuters am selben Tag berichtete und die als Unternehmensangaben wiedergegeben sind. Die Redaktion konnte die beiden Tesla-Zahlen im zugänglichen Dashboard des Unternehmens nicht nachvollziehen. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 3. September 2026, keine Rechtsberatung.
- RDW: Erläuterung zur europäischen Typgenehmigung für Tesla mit vorläufiger Geltung in den Niederlanden, 10. April 2026, abgerufen am 3. September 2026
- Waymo: Erste Fahrgäste in Denver, San Diego und Tampa, Unternehmensblog vom 1. September 2026, abgerufen am 3. September 2026