Recht & Regulierung

Ob ein Roboter in Europa auf den Markt darf, entscheidet sich vor dem Verkauf — an der Zweckbestimmung, an der Risikoklasse und an der Frage, wer Anbieter und wer Betreiber ist.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst am selben Tag die Maschinenrichtlinie ab. Die KI-Verordnung greift parallel, mit eigenen Fristen und eigener Systematik. Beide zusammen entscheiden über CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und darüber, was eine wesentliche Veränderung an einer Maschine auslöst.

Hier stehen die Beiträge, die diese Rahmen auf konkrete Geräte anwenden: Drohnenrecht, Datenschutz beim Haushaltsroboter, Medizinprodukterecht in der Klinik, Exportkontrolle bei Dual-Use-Technik. Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.