Drohnen und Luftrobotik

Bei Drohnen entscheidet nicht die Technik, sondern die Betriebserlaubnis. Ein Fluggerät, das autonom eine Route abfliegen kann, darf das außerhalb der Sichtweite trotzdem nur mit Genehmigung — und die hängt am Betreiber, nicht am Gerät.

Die Kategorie führt die Grundlagen, den Rechtsrahmen und die professionellen Einsatzfelder zusammen: Inspektion von Brücken und Anlagen, Vermessung, Landwirtschaft, Rettung und Naturschutz.

Ein Begriff trennt dabei fast alles: BVLOS, der Flug außerhalb der Sichtweite. Was davor liegt, ist Modellbau mit Auflagen. Was danach kommt, ist Luftfahrt mit Betreiberpflichten, Registrierung und Nachweisketten.