Autonome Mobilität · Einordnung
Autonomes Fahren in München — 251 Erprobungsgenehmigungen, drei davon für die Stadtwerke
Kurz gesagt — die Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts führt im Stand vom 18. August 2026 insgesamt 251 Genehmigungen, davon 95 für Level 4. Die jüngsten Einträge dieser Fassung gehören der Stadtwerke München GmbH, die am 14. August 2026 drei Level-4-Erprobungsgenehmigungen ohne örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs erhalten hat, befristet bis zum 31. Dezember 2027. Wofür damit erprobt werden soll und wo, steht nicht in der Liste. Die Münchner Meldungen von Waymo, Uber und Momenta gehören auf ein anderes Blatt, denn sie sind Ankündigungen und keine Genehmigungen.
Die jüngsten Einträge des Kraftfahrt-Bundesamts stehen auf einen Münchner Namen
Wer in der Verkehrsplanung des Münchner Mobilitätsreferats arbeitet, hat den Sommer über vor allem Ankündigungen gelesen. Drei auswärtige Anbieter haben sich in den vergangenen Monaten öffentlich auf die Stadt bezogen, und ihre Meldungen kamen aus Pressestellen. Ein Dokument ohne Pressestelle liegt trotzdem vor, und es führt einen vertrauten Namen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat der Stadtwerke München GmbH am 14. August 2026 drei Erprobungsgenehmigungen erteilt.
In der Spalte Automatisierungsgrad steht bei allen drei Vorgängen Level 4. Sie tragen die Nummern EPG00268*00, EPG00278*00 und EPG00279*00, sind bis zum 31. Dezember 2027 befristet und weisen keine örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs aus. Im Dokumentstand vom 18. August 2026 sind es die jüngsten Einträge der ganzen Liste.
Belegt ist damit eine Verwaltungsentscheidung mit Datum, Automatisierungsgrad und Befristung. Die Liste führt keine Spalte für den Verwendungszweck, und deshalb geht aus ihr nicht hervor, wofür die Stadtwerke München erproben, wo sie es tun oder ob überhaupt gefahren wird. Auch der Firmensitz ist keine Ortsangabe der Genehmigung. Fehlt der Eintrag in der Spalte zur örtlichen Beschränkung, gilt die Genehmigung nach der Fußnote des Dokuments unter Beachtung der Fähigkeiten des Fahrzeugs in der gesamten Bundesrepublik Deutschland — für München genehmigt heißt das gerade nicht.
251 Genehmigungen, 95 davon für Level 4
Ein einzelner Eintrag sagt wenig, solange die Größe des Registers unbekannt bleibt. Im Stand vom 18. August 2026 führt die Liste 251 erteilte Erprobungsgenehmigungen, davon 156 für Level 3 und 95 für Level 4. Bei 70 der Level-4-Vorgänge ist keine örtliche Beschränkung eingetragen; diese 70 verteilen sich auf zehn Inhaber. Über alle 95 Level-4-Vorgänge hinweg sind es 21 Inhaber, und sie tragen sehr ungleich. Auf die Volkswagen AG entfallen allein 43 Vorgänge und damit 45 Prozent aller Level-4-Genehmigungen des Registers; auf die Stadtwerke München entfallen drei. Wer aus einem einzelnen Eintrag auf das Feld schließt, schließt deshalb fast immer falsch.

Damit rückt manches zurecht, was im Sommer als Ausnahme gelesen wurde. Die Momenta Europe GmbH hat am 8. Juli 2026 eine Erprobungsgenehmigung für Level 4 erhalten, geführt als Neuerteilung unter EPG00267*00, befristet bis zum 31. Juli 2028 und ohne örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs. Innerhalb des Registers ist das eine von 95 Level-4-Genehmigungen und die 28., die im Jahr 2026 erteilt wurde.
Für die Planung ist die Verteilung auf 21 Inhaber die aussagekräftigere Zahl als jeder einzelne Name darin. Level-4-Erprobung in Deutschland ist ein Feld mit vielen Beteiligten, und eine Meldung darüber wiegt genau so viel, wie das Register sie wiegen lässt. Was aus einer Genehmigung rechtlich folgt und was nicht, führt Level 4 in Deutschland aus.
Was ein Eintrag trägt und was er offenlässt
Die Liste beruht auf § 1i des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 16 der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV). Erfasst sind Kraftfahrzeuge, mit denen automatisierte oder autonome Fahrfunktionen erprobt oder entwickelt werden. Diese beiden Fälle sehen unterschiedlich aus, sobald ein Fahrzeug rollt, denn bei autonomen Fahrfunktionen ist während der Erprobung eine vor Ort anwesende Technische Aufsicht zur permanenten Überwachung vorgesehen, bei automatisierten Fahrfunktionen dagegen ein zuverlässiger Fahrzeugführer.
Erprobung ist deshalb nicht der Regelbetrieb, den ein Fahrgast erlebt, sondern Fahren unter Aufsicht zu dem Zweck, eine Fahrfunktion zu entwickeln und zu prüfen. Wer die Spalte Automatisierungsgrad als Betriebszustand liest, überspringt genau diesen Unterschied.
Ebenso wenig trägt das Register eine Geschichte seiner selbst. Es erscheint rollend, mit einem Dokumentstand im Kopf jeder Seite und ohne Vermerk darüber, wann eine Zeile hinzugekommen ist. Aus dem Datum der Genehmigung folgt deshalb nicht, ab wann ein Eintrag öffentlich zu sehen war; belegt ist allein, dass er in der Fassung mit Stand 18. August 2026 enthalten ist. Wer die Liste als Zeitreihe nutzen will, braucht eigene, datierte Kopien.
Die Münchner Ankündigungen daneben
Neben diesen Registerzeilen stehen mehrere Ankündigungen, die München nennen, und keine von ihnen ist eine Genehmigung. Das ist kein Vorwurf an die Unternehmen, sondern eine Eigenschaft der Quellenlage, denn eine Ankündigung erscheint, wenn es dem Absender passt, und sie verschwindet nicht wieder, wenn sich der Plan ändert. Ein Registereintrag trägt dagegen das Datum, an dem er ergangen ist.
| Wer | Was vorliegt | Zeitangabe und ihre Art | Art der Angabe |
|---|---|---|---|
| Stadtwerke München GmbH | drei Erprobungsgenehmigungen für Level 4 ohne örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs, Nummern EPG00268*00, EPG00278*00 und EPG00279*00 | erteilt am 14.08.2026, befristet bis 31.12.2027 | Eintrag des Kraftfahrt-Bundesamts, Erprobung |
| Momenta Europe GmbH | Erprobungsgenehmigung EPG00267*00 für Level 4, Vorgangsart Neuerteilung, ohne örtliche Beschränkung | erteilt am 08.07.2026, befristet bis 31.07.2028 | Eintrag des Kraftfahrt-Bundesamts, Erprobung |
| Waymo | Grundlagen für einen vollautonomen Fahrdienst in München legen | angekündigt am 25.08.2026 | Unternehmensankündigung |
| Waymo | München manuell befahren, hochauflösend kartieren, mit geschultem Fachpersonal validieren | Zeitangabe des Unternehmens, in den kommenden Wochen | angekündigter Plan |
| Waymo | Öffnung des kommerziellen Fahrdienstes für die Öffentlichkeit | Zieltermin gegen Ende 2027 | Zielangabe, keine erteilte Genehmigung |
| Uber, Autobrains und NVIDIA | Robotaxi-Programm für München unter regulatorischem Vorbehalt | angekündigt am 01.06.2026 | Unternehmensankündigung |
| Uber und Momenta | Level-4-Tests in Deutschland mit München als erwartetem Ausgangspunkt in Europa | Planstand aus dem September 2025 mit Zieljahr 2026 | Unternehmensankündigung, fast ein Jahr alt |
Auffällig ist die letzte Zeile. Der Planstand von Uber und Momenta stammt aus dem September 2025, nennt 2026 als Testjahr und ist inzwischen fast ein Jahr alt, obwohl dieses Jahr bereits weit fortgeschritten ist. Neben taggleichen Meldungen gelesen wirkt eine solche Angabe aktueller, als sie ist.
Waymo erklärt, mit lokalen, bayerischen und Bundesbehörden über notwendige Genehmigungen und Zulassungsschritte zu sprechen. Dieser Satz wiegt schwerer als der Zieltermin, denn wer über Genehmigungen spricht, hat sie noch nicht. Als Ziel nennt das Unternehmen, den kommerziellen Fahrdienst in München gegen Ende 2027 für die Öffentlichkeit zu öffnen.
Was in den kommenden Wochen im Straßenraum zu sehen wäre
In den kommenden Wochen will Waymo München zunächst manuell befahren, um hochauflösend zu kartieren und mit geschultem Fachpersonal zu validieren. Manuell befahren heißt, dass ein Mensch am Steuer sitzt. Fahrzeuge, die dabei im Verkehr auffallen, zeigen Vorbereitung und keinen Fahrdienst. Von den Münchner Vorhaben ist das der Teil, der ohne ein weiteres Genehmigungsdatum im Stadtbild auftauchen könnte.

Ob die Phase begonnen hat, ist offen. Die Erklärung dazu datiert vom 25. August 2026 und ist einen Tag alt. Warum das Erprobungsrecht beim Aufenthaltsort strenger ist als das Recht des Regelbetriebs, steht in der Einordnung zur Technischen Aufsicht.
Wie sich die nächste Meldung gegen das Register halten lässt
Der praktische Wert dieser Liste liegt weniger in dem, was heute darin steht, als in dem, was sich morgen damit prüfen lässt. Sie ist frei abrufbar, sie trägt einen Dokumentstand, und sie nennt zu jedem Vorgang den Inhaber. Erscheint im Herbst eine Unternehmensmeldung über eine erteilte Genehmigung, beginnt Ihre Prüfung mit einem Download und nicht mit einer Anfrage.
Dabei trennt sich schnell, was in einer Meldung zusammenwächst. Das Datum der Genehmigung ist etwas anderes als das Datum der Mitteilung, und der Automatisierungsgrad in der Spalte ist etwas anderes als der Grad, den eine Überschrift nennt. Fehlt eine örtliche Beschränkung, sagt das noch immer nichts darüber, wo tatsächlich gefahren wird.
Für die Verkehrsplanung im Mobilitätsreferat verschiebt das die Reihenfolge der Arbeit. Ob in München bald ein fahrerloser Dienst rollt, ist mit diesem Dokument nicht zu beantworten, weil es weder Betriebsgebiete noch Fahrgäste kennt. Welche Papiere ein Unternehmen tatsächlich in der Hand hält, dagegen schon — und für das Münchner Verkehrsunternehmen steht die Antwort in drei Zeilen, mit Nummer, Datum und Frist. Wie sich der Münchner Stand ins Gesamtbild fügt, zeigt die Einordnung des Gesamtfelds.
Wer stellt beim Kraftfahrt-Bundesamt den Antrag auf eine Erprobungsgenehmigung?
Die Erprobungsgenehmigung erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag des Halters. § 1i Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes erfasst dabei Kraftfahrzeuge zur Erprobung oder Entwicklung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Welche Angaben enthält eine Zeile der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts?
Aufgeführt sind Genehmigungsinhaber, Genehmigungsnummer, Vorgangsart, Datum der Genehmigung, Automatisierungsgrad, Befristung und die örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs. Der am 26. August 2026 abrufbare Dokumentstand trägt das Datum 18. August 2026 und umfasst 17 Seiten.
Gelten die Genehmigungen der Stadtwerke München GmbH nur im Münchner Stadtgebiet?
Nein. Für alle drei Vorgänge ist keine örtliche Beschränkung des Erprobungsbereichs eingetragen, und nach der Fußnote des Dokuments sind solche Genehmigungen unter Beachtung der Fähigkeiten des Fahrzeugs in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie tragen die Nummern EPG00268*00, EPG00278*00 und EPG00279*00 und laufen bis zum 31. Dezember 2027. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Reicht das Fahrzeugrecht für einen bezahlten Fahrdienst mit Fahrgästen aus?
Ein kommerzieller Robotaxi-Dienst kann neben dem autonomen Fahrzeugrecht zusätzlich personenbeförderungsrechtlichen Anforderungen unterliegen, und entscheidend für die Pflichten ist die konkrete Verkehrsform. Was daraus für ein einzelnes Vorhaben folgt, hängt an dessen Anträgen und erteilten Genehmigungen. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.
Quellen und Stand — Kraftfahrt-Bundesamt, Liste der erteilten Erprobungsgenehmigungen nach § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV, Dokumentstand 18. August 2026, abgerufen am 26. August 2026 (251 Genehmigungen, davon 156 für Level 3 und 95 für Level 4; die 95 Level-4-Vorgänge verteilen sich auf 21 Inhaber, 70 davon sind ohne örtliche Beschränkung erteilt und entfallen auf zehn Inhaber; die Einträge der Stadtwerke München GmbH vom 14. August 2026 und der Momenta Europe GmbH vom 8. Juli 2026; Fußnote zur bundesweiten Geltung). § 1i des Straßenverkehrsgesetzes für Antragsweg und Überwachung während der Erprobung. Waymo für die Erklärung vom 25. August 2026, die manuelle Kartierungsphase, den Zieltermin gegen Ende 2027 und die Gespräche mit Behörden. Uber gemeinsam mit Autobrains und NVIDIA für das Programm vom 1. Juni 2026 unter regulatorischem Vorbehalt, Uber und Momenta für den Planstand aus dem September 2025. Unternehmensangaben sind als solche gekennzeichnet; eine Ankündigung ist keine Genehmigung. Redaktionelle Einordnung nach dem Stand vom 26. August 2026, keine Rechtsberatung.