Transparenz · Redaktionelle Standards

Redaktionelle Standards und KI-Einsatz bei fluxlane

KI unterstützt unsere Arbeit. Sie veröffentlicht nichts allein. Menschen prüfen, entscheiden und tragen die Verantwortung für das, was hier steht.

Wir setzen KI-Werkzeuge in der Redaktion ein — beim Ordnen von Material, beim Formulieren und bei Illustrationen. Diese Seite erklärt, wo das geschieht, wo Menschen entscheiden und wie du KI-generierte Bilder bei uns erkennst. Kurz gefasst: Kein Beitrag erscheint, ohne dass ein Mensch ihn inhaltlich gelesen und freigegeben hat. Wesentlich KI-generierte Bilder kennzeichnen wir sichtbar. Für den veröffentlichten Inhalt steht fluxlane gerade, unabhängig davon, welches Werkzeug beim Entstehen geholfen hat.

Wofür wir KI-Werkzeuge einsetzen

KI hilft uns dort, wo sie Handwerk beschleunigt, ohne das Urteil zu ersetzen. Je nach Beitrag kann das bedeuten: Themen und Rechercherichtungen strukturieren, öffentlich zugängliche Quellen sichten und ordnen, Entwürfe und Formulierungen vorbereiten, Texte sprachlich überarbeiten oder Illustrationen und Infografiken erstellen.

Nicht jeder dieser Schritte kommt in jedem Beitrag vor. Manche Texte entstehen weitgehend ohne solche Unterstützung, andere nutzen sie in mehreren Phasen. Was in jedem Fall gleich bleibt: Was ein KI-Werkzeug ausgibt, ist für uns ein Entwurf und ein Hinweis — kein Ergebnis.

Wo die Redaktion entscheidet

Vor jeder Veröffentlichung steht eine inhaltliche Prüfung durch einen Menschen. Sie ist keine Formsache und keine Rechtschreibkontrolle. Konkret heißt das:

  • Wir öffnen die tragenden Quellen selbst und lesen die Stelle, auf die wir uns berufen.
  • Wir prüfen Zahlen, Daten, Zitate und Zuschreibungen — und ob Quelle und Aussage wirklich zusammenpassen.
  • Wir unterscheiden zwischen dem, was ein Hersteller angibt, und dem, was unabhängig belegt ist.
  • Wir können jeden Entwurf ändern, kürzen, zurückgeben oder ganz verwerfen.
  • Über die veröffentlichte Endfassung entscheidet ein Mensch, nicht ein System.

Ein KI-System veröffentlicht bei uns nichts eigenständig. Wo wir etwas nicht belegen konnten, schreiben wir es nicht als belegt, sondern benennen die offene Stelle.

Warum unter unseren Texten kein pauschaler KI-Hinweis steht

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Er betrifft unter anderem KI-generierte oder veränderte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Die Kennzeichnungspflicht entfällt dort, wo zwei Bedingungen zusammenkommen: Der Inhalt wurde tatsächlich einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Die Erläuterungen der EU-Kommission stellen klar, dass oberflächliche, rein formale oder verfahrensmäßige Kontrollen — etwa eine Rechtschreibprüfung — dafür nicht genügen.

Genau deshalb setzen wir keinen pauschalen Hinweis unter jeden Text: nicht, weil KI-Texte generell keiner Kennzeichnung bedürften, sondern weil bei uns die inhaltliche Prüfung tatsächlich stattfindet und die Verantwortung benannt ist. Diese Seite ersetzt weder diese Prüfung noch eine Kennzeichnung, die im Einzelfall am konkreten Inhalt nötig wäre.

Eine Unterscheidung gehört dazu: Die Pflicht, KI-Ausgaben maschinenlesbar zu markieren, richtet sich an die Anbieter der KI-Systeme. Wir nutzen fremde Werkzeuge redaktionell und sind dabei typischerweise Betreiber, nicht Anbieter. Wir entwickeln die eingesetzten Systeme nicht selbst und können deshalb auch nicht zusichern, wie ein einzelner Dienst seine technische Markierung umsetzt. Unsere sichtbaren Hinweise treten neben diese technischen Pflichten, sie ersetzen sie nicht.

Was der Pressekodex verlangt

Der Deutsche Presserat sieht derzeit keine allgemeine presseethische Pflicht, KI-generierte Texte zu kennzeichnen. Er hat aber festgehalten, dass die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge unabhängig von der Art ihrer Entstehung gilt. Der Presserat ist keine Behörde; seine Maßstäbe sind Selbstverpflichtung, keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

Für uns bleibt damit unverändert: Wahrhaftigkeit, sorgfältige Recherche, geprüfte Quellen, korrekte Zitate und Zuschreibungen, eine erkennbare Trennung von Tatsache, Einordnung und Meinung — und die Korrektur nachgewiesener Fehler. Die Vorgaben des Pressekodex gelten unabhängig vom eingesetzten Werkzeug.

Wie wir KI-Bilder kennzeichnen

Bei Bildern gehen wir bewusst weiter, als das Gesetz verlangt. Die KI-Verordnung knüpft die Offenlegungspflicht an Deepfakes: an Inhalte, die realen oder plausibel existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken können. Ob ein einzelnes Bild darunter fällt, ist eine Einzelfallfrage.

Diese Prüfung führen wir im Alltag nicht durch. Stattdessen gilt bei uns ein einfacherer und strengerer Hausstandard: Wesentlich KI-generierte oder KI-veränderte Bilder kennzeichnen wir sichtbar — auch dann, wenn im Einzelfall keine gesetzliche Deepfake-Einstufung vorliegen dürfte. Das dient deiner Orientierung als Leserin oder Leser und folgt zugleich Ziffer 2 und Richtlinie 2.2 des Pressekodex, wonach symbolische Illustrationen als solche erkennbar sein müssen.

Wir geben KI-Bilder nicht als dokumentarische Aufnahmen eines realen Ereignisses aus. Eine allgemein gehaltene Darstellung eines Produkts oder einer Person darf nicht den Eindruck erwecken, genau dieses Gerät, diese Person oder diesen Vorgang abzubilden. Vier Fälle unterscheiden wir:

TypWas es istSichtbare BildunterschriftZeichen im Bild
Afotorealistische oder allgemeine Illustration„KI-generierte Illustration (Symbolbild). Sie zeigt keine dokumentierte reale Situation und kein konkretes Produkt.“ — ist ein konkretes Produkt nachempfunden: „Keine authentische Aufnahme des genannten Produkts oder Unternehmens.“ja
Bredaktionelle Grafik oder Einordnungsmodell„KI-gestützte redaktionelle Grafik. Daten und Einordnung redaktionell geprüft; keine Herstellerdarstellung und keine Industrienorm.“nein
Cwesentlich bearbeitete reale Aufnahme„Mit KI bearbeitet. Die Darstellung wurde gegenüber der ursprünglichen Aufnahme verändert.“nein
Dreale Person, realer Ort oder reales Ereignis synthetisch dargestellt„KI-generierte Darstellung – keine authentische Aufnahme.“ja

Bei Typ A und D steht zusätzlich ein kleines Zeichen im Bild selbst. Der Grund ist praktisch: Beitragsbilder erscheinen in Übersichten, Suchergebnissen und Vorschauen sozialer Netzwerke — dort ohne Bildunterschrift. Ein Hinweis, der nur unter dem Bild steht, fehlt genau da, wo ein Bild am ehesten für echt gehalten wird.

Grafiken vom Typ B tragen dieses Zeichen nicht: Eine Grafik ist als Grafik erkennbar, und ein eingesetztes Zeichen würde leicht Datenbeschriftungen verdecken. Die vorgeschriebene Bildunterschrift steht dort trotzdem. Zeigt eine Grafik konkrete Daten, nennen wir deren Quelle — Daten müssen unabhängig davon belegt sein, wie die Grafik entstanden ist.

Bilder von realen Personen, Orten oder Ereignissen erzeugen wir grundsätzlich nicht synthetisch. Der Alt-Text beschreibt weiterhin das Motiv und dient der Barrierefreiheit; der KI-Hinweis gehört in die Bildunterschrift und wird nicht in den Alt-Text verschoben. Eine allgemeine Transparenzseite ersetzt die Kennzeichnung am einzelnen Bild nicht.

Was wir mit KI nicht vortäuschen

Es gibt Dinge, die wir nicht erfinden — auch nicht als Stilmittel:

  • keine persönlichen Erlebnisse, Eindrücke oder Alltagsgeschichten, die es nicht gab;
  • keine Tests, Messungen oder Praxiserfahrungen, die niemand durchgeführt hat;
  • keine Interviews, Zitate oder Stellungnahmen, die so nicht gefallen sind;
  • keine Recherchehandlungen, die nicht stattgefunden haben;
  • keine erfundenen Autorinnen oder Autoren und keine KI, die als Mensch auftritt.

Wenn wir etwas selbst geprüft haben, sagen wir es. Wenn wir uns auf fremde Angaben stützen, sagen wir das auch.

Ältere Beiträge und Korrekturen

Dieser Standard gilt für Inhalte, die ab dem 22. August 2026 entstehen, und für wesentliche Überarbeitungen älterer Beiträge. Für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, ist nach der veröffentlichten Auslegung der EU-Kommission keine automatische rückwirkende Kennzeichnung erforderlich.

Wir behaupten deshalb nicht, der gesamte ältere Bestand sei bereits nach diesem Standard geprüft. Für Bilder ohne belastbaren Herkunftsnachweis stellen wir auch keine nachträgliche Behauptung darüber auf, wie sie entstanden sind. Erkennen wir bei einer späteren Überarbeitung ein wesentlich KI-generiertes Bild eindeutig, kennzeichnen, korrigieren oder ersetzen wir es nach dem hier beschriebenen Standard.

Sachliche Fehler korrigieren wir und weisen die Korrektur im Beitrag aus, sobald sie ins Gewicht fällt. Wir löschen keine Beiträge, um Fehler verschwinden zu lassen.

Verantwortung und Kontakt

Herausgeberin von fluxlane ist die WebTrades GmbH. Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV ist Laurice Bussmer. Die vollständigen Angaben und die verbindlichen Kontaktdaten findest du im Impressum.

Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Menschen. Kein KI-System und kein automatisierter Assistent trägt sie — weder für einen einzelnen Beitrag noch für diese Seite.

Hinweise auf Fehler, fehlende Quellen oder überholte Angaben nehmen wir gern entgegen: info@fluxlane.eu

Stand: 22. August 2026 · Redaktioneller Transparenzstandard von fluxlane, Version 1.0 · keine Rechtsberatung